Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Miranova am 01. April 2010, 15:18:37
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Hallo,
Mein Mann möchte sich nebenberuflich Selbständig machen,
darf ich meinem Mann unentgeltlich helfen?
Muß ich es angeben?
Vielen Dank!
Grüße Miranova
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Wenn Sie ne Zollkontrolle im Ladengeschäft bekämen, wären Sie in bitterer Erklärungsnot.....
Ich sach ma....wo kein Kläger da auch kein Richter.... :hi: