Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 27. Februar 2010, 22:20:18

Titel: Unerlaubte Handlung!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 22:20:18
Hallo,

na, da hab ich doch noch eine Frage gefunden, wo mir erst vor kurzem klar geworden ist was ich gemacht habe.

2 Gläubiger haben angemeldet das ich angeblich "vorsätzlich unerlaubt gehandelt hätte" und das steht auch so in der Insolvenztabelle. Wiederruf habe ich nicht eingelegt weil ich damals nicht genau wusste, was dies bedeutet (war 18J damals). Nun sehe ich, das ich neben den Verfahrenskosten, auch die Schulden der 2 Gläubiger nach dem Verfahren am Hals habe. Wie kann ich das wiederrufen? Bzw. geht das im nach hinein noch bevor das der Schlusstermin rum ist? Die Frist für den Wiederruf ist verstrichen.

LG
Titel: Re: Unerlaubte Handlung!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 22:23:21
achso: von den 4000€ wo ich Schulden habe, sind das 1190€.
Titel: Re: Unerlaubte Handlung!
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 22:25:12
oder soll ichs einfach laufen lassen und eben das Geld ansparen? Denn die WVP sollte ja auch mal demnächst kommen (8Monate schon rum)
Titel: Re: Unerlaubte Handlung!
Beitrag von: rookie am 02. März 2010, 15:25:29
Da haben Sie leider Pech...widerrufen können Sie nichts mehr. Sie hatten bereits die Chance zu widersprechen.

Die festgestellten Forderungen gehen nicht mit in die RSB und müssen gezahlt werden.

Dumm gelaufen würde ich mal behaupten. Mit 18 kann man auch mal nachfragen was denn dies und das bedeutet.......gerade bei Schreiben von Gerichten.

Aktive Teilnahme am eigenen Verfahren ist das A und O.....und wenn nicht der zahlt...so ist das

Gerade bei Forderungen aus unerlaubter Handlung ist Vorsicht angesagt...manche GL hoffen auch auf die Vergesslichkeit der Schuldner und kommen auf die Tour doch noch komplett an ihr Geld.

Die nächste Pfändung kommt bestimmt........... :coffee: