"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Unerlaubte Handlung  (Gelesen 2802 mal)

sniper

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Unerlaubte Handlung
« am: 04. Februar 2010, 07:43:31 »

Hallo,
ich hoffe mir kann einer helfen, bin seit 2008 in der Inso- Privat und geschäftlich, jetzt rät mein getreuer ich solle keinen Widerspruch gegen eine vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sprich Sozialversicherer bzw. Krankenversicherer einlegen. Es sei nur Zeitverschwendung ich hätte dann noch einen Prozess am hals. So was ist jetzt richtig und was falsch, da gehen die Meinungen weit auseinander. Der Inso-Verwalter ist auf Tauchstation der hat soviel zutun der weis nicht wo er zuerst anfangen soll.

Gruss
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Unerlaubte Handlung
« Antwort #1 am: 04. Februar 2010, 13:19:12 »

ist mit getreuer ein Betreuer oder der Insolvenzverwalter gemeint? Ich würde defintiv Widerspruch einlegen!
Gespeichert
 

sniper

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Unerlaubte Handlung
« Antwort #2 am: 04. Februar 2010, 13:29:55 »

Hallo

habe natürlich Betreuer gemeint. Was für Auswirkungen hat das dann? Auch bezüglich der Restschuldbefreiung.

Danke
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Unerlaubte Handlung
« Antwort #3 am: 04. Februar 2010, 15:37:40 »

Auch bezüglich der Restschuldbefreiung.

-> wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, ist diese Forderung von der RSB ausgenommen und bleibt Ihnen nach 6 Jahren erhalten. Ob ein Widerspruch Sinn macht, kann ich Ihnen nicht beantworten.  Dazu sollten Sie den Sachverhalt prüfen lassen.
 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unerlaubte Handlung
« Antwort #4 am: 04. Februar 2010, 17:27:21 »

Woher stammen die SV Rückstände?

Arbeitgeber- oder Arbeitnehmeranteile?


Das man gegen  Krankenkassen keine Chance hat, ist schon lange nicht mehr so.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

sniper

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Unerlaubte Handlung
« Antwort #5 am: 05. Februar 2010, 08:34:50 »

Hallo

aus AN-Anteile.


Gruss
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unerlaubte Handlung
« Antwort #6 am: 05. Februar 2010, 11:35:15 »

AN ist nicht so gut, wenn parallel dazu Lohn gezahlt wurde.
Es sind dann nämlich Einkommensbestandteile  der  Arbeitnehmer, die der KK vorenthalten sind.

Aber die KK muß dann auch erst mal diesen Betrag als vbuH anmelden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz