"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: unerlaubte Handlung? Falsche Angaben vor Insolvenseröffnung?  (Gelesen 2328 mal)

katta

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12

Guten Abend an alle!

Ich brauch noch mal eure Hilfe! Ich hatte schon mal angefragt aber es kommen immer wieder neue Fragen auf mich zu.

Mein Ex schuldet Unterhalt für unseren Sohn. Jetzt ist er im Begriff das Inso zu beantragen und ich habe Post bekommen mit einem außergerichtl. Versuch der Einigung am 22.04.09. Er hat einen angeblichen Schuldenbetrag von 7.500,00€ angegeben, obwohl er am 28.02.09 vom OLG schriftlich hat, das es sich um Schulden in Höhe von über 15.000,00€. Er hat also wissentlich falsche Angaben gemacht.

Dann wurde  die Gerichtsverhandlung wegen dem fehlenden Unterhalt  auf monatl. 55,00 € festgesetzt und im Berufungsverfahren  vor dem OLG dann auf 250,00€. Die Verhandlung war am 28.02.09, er hat in diesem Monat keinen Unterhalt gezahlt, als ich seiner Anwältin dies mitteile verwies sie mich auf folgendes...

"In vorstehender Angelegenheit teilte ihre Mandantin telefonisch mit, dass der Unterhalt für Februar 2009 noch aussteht.
Insoweit darf ich sie bitten, ihre Mandantin darauf hinzuweisen, dass auf Grund des laufenden Insolvenzverfahrens zur Vermeidung von Gläubigerbenachteiligung Zahlungen auf bestehende Schulden, wozu auch Unterhaltsrückstände gehören nicht erfolgen dürfen. Würde mein Mandant zahlen, hätte dies ohnehin zur Folge, dass ihre Mandantin die zu unrecht erhaltene Beträge an den Insolvenzverwalter zurück erstatten müsste.
Vor diesen Hintergrund darf ich sie bitten, ihre Mandantin anzuhalten davon Abstand zu nehmen rückständige Unterhaltsbeträge anzumahnen."

Ich verstehe das nicht! Das Verfahren ist noch nicht mal eröffnet und die schreibt sowas. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass erneut im laufenden Verfahren Unterhaltsschulden gemacht wurden. Darf ich das nicht?

Dann habe ich erfahren, dass er im Juni 2007 seine Genossenschaftsanteile ausgezahlt bekommen hat. Zu dem Zeitpunkt war er schon verurteilt zum Unterhalt. Da er mit dem "Gewinn" seine Schulden nicht bezahlt hat kann sich das negativ auf das Inso auswirken?

Und da er bei der Urteil vom OLG nicht zur Abänderung des Titel kam, wie verhält es sich jetzt mit den Unterhaltsrückständen? Das Olg hat mit meinem Einverständnis (besser 250,00€ als nix) zu dem Unterhalt verurteilt. Dieser Betrag liegt unter dem des 108% des Regelbetrages lt. Urkunde und unter dem Mindestunterhalt. Steht mir der Differenzbetrag weiterhin zu? Und wenn ja, bedroht dies die Inso? Ich hoffe dies, denn ich möchte nicht, dass er ohne weiteres da raus kommt.

Wären dies bereits unerlaubte Handlungen? Und kann ich damit die Inso stoppen bzw. die Restschuldbefreiung verhindern?

Ich wollte die Eidesstatt Versicherung von ihm verlangen. Macht das Sinn? Ist das nicht Vorraussetzung für ein Inso, damit die Gläubiger sicher gehen können, dass er wirklich kein Vermögen hat?  Ich hoffe nämlich das er nicht ehrlich war.

Entschuldigt das Chaos in den Fragen aber mich macht es wütend das der Kerl sich da raus finden will, dabei hat er nur dieses einzige Kind!!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: unerlaubte Handlung? Falsche Angaben vor Insolvenseröffnung?
« Antwort #1 am: 05. Mai 2009, 19:10:48 »

Also mal aus Sicht der Anwältin des Mannes.
Noch ist ja keine Inso eröffnet und da könnte man ja versuchen ...die paar Monate vor Eröffnung auch noch mit in die Inso zu nehmen.

Aus Ihrer Sicht.
Ganz klar auf der Forderung, den laufenden Unterhalt zu zahlen, bestehen.
Dies war noch nie und wird auch nicht Gläubigerbevorzugung sein.
Teilen Sie der Anwältin mit, dass Sie bei ausbleibendem Unterhalt auch während des Verfahrens  in den Vorrechtsbereich pfänden lassen.
Beauftragen Sie die EV, solange das Verfahren noch nicht eröffnet ist.
Aber alles ist eben auch mit Kosten verbunden, die Sie vorstrecken müssen.

Wie bereits im anderen Tread geschrieben können Sie die Forderung auch als unerlaubte Handlung anmelden, wenn Sicher ist, dass er den Unterghaltsverpflichtungen trotz ausreichendem Einkommen nicht nachgekommen ist.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz