"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: unerlaubte Handlung  (Gelesen 1825 mal)

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
unerlaubte Handlung
« am: 29. September 2010, 13:39:19 »

Hallo!
Laut meiner Insolvenztabelle hat ein Gläubiger
eine Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet.
Auf Nachfrage beim Gericht, habe die mir gesagt, darüber
bekomme ich noch gesondert Post.
Ich warte jetzt seit einer Woche und nix kommt.
Kann ich meinen Widerspruch auch nur aufgrund der Tabelle
einreichen oder muß ich die Post vom Gericht abwarten?
Mein IN-Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Ich möchte nicht die Höhe bestreiten, sondern nur die unerlaubte Handlung!
Muß nur das Gericht informiert werden oder auch der Inso-Verw.?
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #1 am: 29. September 2010, 15:54:14 »

Hallo,

nur die Ruhe, die Post vom Gericht kommt schon noch, ab da tickt die Uhr für den Widerspruch und Sie sollten innerhalb der Frist widersprechen.
Der TH bekommt ohnehin dasselbe Schreiben vom Gericht, meines Wissens muß er nicht separat informiert werden.

Gruß,
Doktor Mabuse
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #2 am: 29. September 2010, 18:45:06 »

Der Widerspruch ist an das Gericht zu richten. (Frist und Belehrung beachten)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
Re: unerlaubte Handlung
« Antwort #3 am: 29. September 2010, 19:29:46 »

Ja danke, dann bin ich doch erst mal beruhigt!

...aber Ruhe habe ich trotzdem nicht  :Oh_no:
Obwohl ich hier ziemlich viel lese, habe ich trotzdem Schiss, dass was schief läuft!!!

Also danke für Eure Hilfe  :thumbup:


Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz