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Autor Thema: Unfallrente bon der BG  (Gelesen 3527 mal)

andihennstedt

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Unfallrente bon der BG
« am: 28. Juli 2012, 10:38:54 »

Hallo...

Mein TH meinte das er meine Rente pfänden will.
Sind Renten nicht unpfändbar ?
Es ist eine Rente Nach einer Köperlichen Behinderung mit einer MDE von 30%

Wenn ihr noch fragen habt beantworte ich die gern


MFG andi
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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #1 am: 29. Juli 2012, 12:31:37 »

Hallo...

Mein TH meinte das er meine Rente pfänden will.
Sind Renten nicht unpfändbar ?
Es ist eine Rente Nach einer Köperlichen Behinderung mit einer MDE von 30%

Wenn ihr noch fragen habt beantworte ich die gern


MFG andi


Das kann der TH. Renten sind "nicht unpfändbar".
Somit ist alles, was über dem Selbstbehalt liegt, pfändbar.
Bei Behinderung gibt es aber höhere Grenzen / einen höheren Selbstbehalt.
Wie hoch diese sein wird, ist immer Individuell.

Handelt es sich bei Ihnen um eine Privatinsolvenz oder um eine Regelinsolvenz?

Bei einer MED von 30%, handelt sich um eine Erwerbsminderungsrente, in der eine Körperliche Behinderung von 30% festgestellt wurde?
30% scheint mir nicht viel zu sein.

Wie hoch fällt die monatliche Rente wegen Erwerbsminderung aus und wird aus dieser der Lebensunterhalt bezahlt. Gibt es außer dieser, weiteres Einkommen? Sind Sie weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet und/oder leben Sie mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt?

Gruß
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andihennstedt

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #2 am: 29. Juli 2012, 14:19:15 »

Hallo es ist eine rente mit ca. 350 euro und es ist eine Behinderung mit 30%
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Der_Alte

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #3 am: 29. Juli 2012, 16:29:29 »

Der TH kann bei Gericht einen Antrag stellen, dass die Rente und das sonstige Arbeitseinkommen zusammengerechnet werden. Dann wird aus den Gesamteinkünften nach der Tabelle der pfändbare Betrag ausgerechnet.
Beispiel:
Sie haben ein Einkommen von netto 1300 €, dazu die Rente von 350 €. Ausgehend von Stufe 0 (keine unterhaltsberechtigte Person) bedeutet das, dass Sie ohne Zusammenrechnung 189,78 € abzuführen haben, bei Zusammenrechnung 438,78 €, also fast die gesamte Rente.
Das ist für den TH absolut lohnenswert, denn zum einen bekommt er mehr Geld und zum anderen werden die Gläubiger ein bisschen mehr davon haben.

Sie werden gegenüber dem Gericht darlegen müssen, warum Sie auf die Rentenzahlung angewiesen sind, z.B. wegen höherer Ausgaben aufgrund der Behinderung etc. Jammern hilft da nicht, nur Fakten zählen.

Sie sollten in diesem Zusammenhang prüfen lassen, ob die Rente nach § 850 b ZPO eventuell nicht pfändbar sein könnte.
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andihennstedt

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #4 am: 29. Juli 2012, 17:58:06 »

Das verstehe ich nicht ... Wie kann ich prüfen das die Rente nicht Pfändbar ist
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Der_Alte

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #5 am: 29. Juli 2012, 18:12:54 »

Indem Sie entweder sich selbst in die Gesetzesgrundlagen einlesen oder sich einen fachkundigen Berater holen. Wenn es um Geld geht, muss man manchmal auch etwas investieren, z.B. die Zeit, sich mit dem Rechtspfleger bei Gericht über diese Frage zu unterhalten.
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andihennstedt

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #6 am: 29. Juli 2012, 18:50:55 »

also ich verstehe da nur Bahnhof :-) naja werde wohl damit leben müssen
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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #7 am: 29. Juli 2012, 19:05:09 »

Indem Sie entweder sich selbst in die Gesetzesgrundlagen einlesen oder sich einen fachkundigen Berater holen. Wenn es um Geld geht, muss man manchmal auch etwas investieren, z.B. die Zeit, sich mit dem Rechtspfleger bei Gericht über diese Frage zu unterhalten.

Dem kann ich nur zustimmen.
Ohne Eigeninitiative geht da nicht viel.
Man muß sich auch selber kümmern.
Sonst kümmern sich andere um einem. Wer das will, legt die Hände in den Schoß.

Gruß
Nix mit Inkasso
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andihennstedt

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #8 am: 29. Juli 2012, 19:09:12 »

machen die Rechtspfleger bei Gericht kostenlos ?
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Der_Alte

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #9 am: 29. Juli 2012, 19:45:47 »

Ja, der Rechtspfleger, der Ihr Verfahren betreut, berät Sie in solchen Fragen kostenlos.
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andihennstedt

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #10 am: 26. Januar 2013, 14:29:19 »

Hallo ...

bis heute habe ich nichts vom Gericht bekommen das meine Rente gepfändet wird oder zusammen gerechnet wird mit meinem einkommen ... Ich bekomme sie seid dem 01.01.2013 wieder und habe schon eine nachzahlung von 490 euro bekommen. Muß ich jetzt damit rechnen oder ist die Zeit verstrichen ?
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Der_Alte

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #11 am: 26. Januar 2013, 14:32:40 »

Rückwirkend wird es keine Zusammenrechnung geben. ob igendwann Ihr Treuhänder einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellt, müssen Sie abwarten. Die Zusammenrechnung wird erst erfolgen, wenn das Gericht einen entsprechenden Beschluss darüber fasst. Dazu werden Sie vorher angehört.
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andihennstedt

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Re: Unfallrente bon der BG
« Antwort #12 am: 26. Januar 2013, 14:47:13 »

kann man gegen diesen beschluss einspruch erheben ?
meine Frau ist nun wieder schwanger und ab ca. 21.07 ändert sich meine zahl der Unterhaltspflichtigen Personen auf 2 und ich glaube zwei Monate später auf 3, da meine Frau dann nur elterngeld bezieht ca. 300 euro ...
vielleicht deswegen sagt sich der Treuhänder das es sich nicht lohnt
muss ich dem TH den neunen Rentenbescheid vorlegen, da im März ein neues Gutachten erstellt wird
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