Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: omegab am 09. August 2008, 19:01:23

Titel: Unpfändbares Arbeitseinkommen
Beitrag von: omegab am 09. August 2008, 19:01:23
welches Einkommen ist eigendlich nicht oder nur teilweise Pfändbar?

weil ich bekomme Nachtzuschläge, Überstundenzuschläge, Sonntagszuschläge, Weihnachts und Urlaubsgeld
Titel: Re: Unpfändbares Arbeitseinkommen
Beitrag von: Feuerwald am 09. August 2008, 19:14:00
 § 850a ZPO - Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind 

1.  zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

2.  die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

3.  Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

4.  Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

5.  Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;

6.  Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;

7.  Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;

8.  Blindenzulagen.