"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: unpfändbares einkommen - was darf man bezahlen?  (Gelesen 2114 mal)

lilarosablau

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 74
unpfändbares einkommen - was darf man bezahlen?
« am: 01. Oktober 2011, 11:12:37 »

Hallo, nochmal, ich finde die Stelle nicht mehr, aber ich habe irgendwo gelesen, dass man mit dem unpfändbaren Einkommen so ziemlich alles bezahlen darf, was man möchte, also auch einzelne Gläubiger bedienen (z.B. wenn es darum geht, irgendwelche Raten zuende zu zahlen). Ich finde das nicht mehr, aber irgendwer hat es hier geschrieben. Andererseits liest man immer wieder, dass man genau das nicht darf. Kann das vielleicht noch mal jemand kurz erklären?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: unpfändbares einkommen - was darf man bezahlen?
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2011, 11:23:59 »

Im eröffneten Verfahren darf man keinen Gläubiger extra bedienen (§ 294 InsO), erst in der WVP wieder (siehe BGH, Urteil vom 14. 1. 2010 - IX ZR 93/09). Die Frage ist nur, warum man das tun soll. Ist der Musikalienhändler mit in der Gläubigerliste?
Gespeichert
 

lilarosablau

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 74
Re: unpfändbares einkommen - was darf man bezahlen?
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2011, 11:44:20 »

Der Musikalienhändler ist nicht in der Gläubigerliste. Auf einer HP eines Anwaltes steht, was man mit dem unpfändbaren Einkommen macht, ist egal und man könne damit die Raten für den PKW weiterzahlen.

Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: unpfändbares einkommen - was darf man bezahlen?
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2011, 11:45:54 »

@Alter

wenn dann genau umgekehrt.
 
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.

§ 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO gilt nur in der Wohlverhaltensphase.
§ 294 Nr. 2 InsO InsO ebenso.

http://lexetius.com/2010,123


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Der_Alte

  • Gast
Re: unpfändbares einkommen - was darf man bezahlen?
« Antwort #4 am: 01. Oktober 2011, 12:14:23 »

Danke für den Hinweis.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz