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Autor Thema: Unpfändbarkeit PKW wegen Schwerbehinderung der Mutter  (Gelesen 1920 mal)

sinagirl

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Unpfändbarkeit PKW wegen Schwerbehinderung der Mutter
« am: 23. April 2013, 20:32:28 »

Hallo.
Frage an die Experten

Zitat vom Schreiben des TH:

Darüber hinaus gebe ich Ihrer Mandantin Gelegenheit ergänzend zur Unpfändbarkeit des PKW, insbesondere auch im Hinblick auf die Schwerbehinderung Ihrer Mutter (vgl.dazu BGH Beschluss vom 16.6.2011 - VII ZB 12/09 NJW-RR 2011, 1367, BGH Beschluss
vom 19.3.2004 - IXA ZB 321/03, MDR 2004, 833) Stellung zu nehmen.

Meine Frage dazu ist! Kann ich glück haben den PKW zu behalten? Meine Mutter ist zu 80 Prozent Schwerbeschädigt, mit den Vermerk , erheblich Schwerbehindert. Leider hat kein anderer in unserer Familie ein PKW. Ich kümmer mich regelmäßig um meine Mutter und Sie ist auch auf mein PKW angewiesen. Ohne diesen könnten wir Einkäufe, Behördengänge etc kaum erledigen. Ein Taxi ist auf dauer sehr Teuer.
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Der_Alte

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Re: Unpfändbarkeit PKW wegen Schwerbehinderung der Mutter
« Antwort #1 am: 23. April 2013, 22:07:52 »

Wenn Sie das Urteil gelesen haben, dann ist genau diese Argumentationskette gefordert.

a) Ihre Mutter ist gehbehindert und hat (hoffentlich) einen Vermerk darüber im Schwerbehindertenausweis (am Besten wäre aG)
b) eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich, weil...
c) Sie haben als einzige in der betreuuenden Familie ein Fahrzeug, mit dem Sie diese Einschränkung, dass die Mutter am Leben wenigsten im Rahmen der Möglichkeiten noch teilhaben kann, kompensieren können.

Lesen Sie intensiv das Urteil und beherzigen Sie die dort genannten Aspekte des Gerichts. Darauf bauen Sie dann Ihre Stellungnahme auf und erklären dem Gericht, warum eine Pfändung des Fahrzeugs Ihre Mutter über die Maßen benachteiligen würde.

Dann könnten Sie das Gericht auf Ihrer Seite haben; ein Hoffnungsschimmer ist bereits, das man Sie genau auf die Argumentationslinie des BGH-Entscheids lenkt.
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sinagirl

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Re: Unpfändbarkeit PKW wegen Schwerbehinderung der Mutter
« Antwort #2 am: 23. April 2013, 23:08:17 »

Ja meine Mutter hat den Vermerk G auf Ihren Ausweis.
Es ist auch so das ich die einzigste bin die überhaupt einen Führerschein innerhalb der Familie hat.

Ich sage mal so, das der TH mir das Angeboten hat im Erstgespräch, um mein Auto zu Unpfändbar zu Erklären.
Der TH wollte das ich den PKW freikaufe, das habe ich verneint für so ein alten PKW und dann sagte er nur ich soll an meine Mutter denken und Ihm die Unterlagen zusenden.
@ der alte. vielen Dank für die Antwort :thumbup:
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