Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Momo72 am 11. April 2011, 22:13:11

Titel: unsicherheit wegen eröffnung eines neuen kontos
Beitrag von: Momo72 am 11. April 2011, 22:13:11
nun hab ich auch nochmal eine frage wegen einer kontoeröffnung. DAS mein mann nur mit eigenem konto in die inso geht steht ja nun außer frage, er wird dafür nicht weiterhin meins benutzen. das möchte ich nicht
nun aber meine frage:
ist es besser das konto für ihn erst zu eröffnen wenn die inso schon eröffnet ist? da sind wir jetzt kurz vor, den brief vom gericht haben wir ja schon bekommen das alle schlichtungsversuche gescheitert sind und wenn wir keinen widerspruch einlegen die inso eröffnet wird. nun hab ich aber sorgen das wenn wir jetzt (mein mann ist ja noch nicht in der inso)die gläubiger evtl herkommen und noch schnell das neu eingerichtete konto pfänden!!
also wie ist euer rat. jetzt das konto einrichten oder erst nach der eröffnung des verfahrens? :gruebel:
Titel: Re: unsicherheit wegen eröffnung eines neuen kontos
Beitrag von: Schimmelreiter am 11. April 2011, 22:50:15
Um vom neuen Konto pfänden zu können, müssten die Gläubiger erstmal die Bankverbindung kennen. Notfalls nach Kontoeröffnung Umwandlung in ein P-Konto beantragen.