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Autor Thema: Unterhalspflichtiger  (Gelesen 1485 mal)

omegab

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Unterhalspflichtiger
« am: 26. Dezember 2009, 21:29:30 »

Hallo, erstmal Frohe Weihnachten,

meine Frage: ich bin seit 13 Monaten in der Insolvenz und zahle den Pfändbaren Betrag selbst an meinen TH,
mein ältester  19 Jahre ist  in der Ausbildung 2 Lehrjahr  (dem TH ist das auch bekannt) und verdient auch schon 380€ netto, gilt er trotzdem noch als Unterhaltspflichtiger? da ich ihm ja auch weniger Unterhalt zahlen muss
wird der Pfändbare Betrag anders berechnet?  :dntknw:

ps. er lebt bei seiner Mutter

ich Zahle zur Zeit 63,01, verdienst 1725 € netto

2 Kinder der jüngste geht noch zur Schule
danke für eure antworten
lg
omega b
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ThoFa

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Re: Unterhalspflichtiger
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2009, 14:30:48 »

Hallo,

im Prinzip ist er noch als unterhaltspflichtige Person zu sehen. Das ein oder andere Gericht macht in solchen Fällen aber eine Anteilsberechnung.
Solange Sie dem TH über die aktuelle Situation informieren, ist alles in Ordnung.

MfG

ThoFa
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