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Autor Thema: unterhalt  (Gelesen 1807 mal)

cama123

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unterhalt
« am: 30. März 2010, 17:29:43 »

bin seit einem jahr im insolvenzverfahren,war selbstständig,beziehe eine arbeitsunfähigkeitsrente von 1100 euro und beziehe durch eine nebenbeschäftigung 400 - 500 euro,bin geschieden habe ein kind und zahle 334 euro an unterhalt,meine miete von 300 euro und strom 90 euro,was steht mir von diesem geld jetzt noch zum leben zu.?

vielen dank
cama123
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Feuerwald

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Re: unterhalt
« Antwort #1 am: 30. März 2010, 18:52:43 »

unterstellt Rente + Lohn wird nach § 850e ZPO zusammengefasst, dann hätten Sie ein Gesamtnetto von 1.500 bzw. 1.600 Euro, was der Pfändung unterliegt.

Bei 1.500 Euro wären 72,05 Euro pfändbar und bei 1.600 Euro wären 122,05 Euro pfändbar.  Vom Rest müssen Sie Unterhalt, Miete, Strom und das Leben bestreiten.

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

rookie

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Re: unterhalt
« Antwort #2 am: 31. März 2010, 10:24:10 »

@ cama123

Müssen Sie auch Unterhalt an den Ex-Partner zu zahlen ?

Falls ja, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze ja nochmals......da wäre bei Ihnen nichts mehr zu holen.
« Letzte Änderung: 31. März 2010, 10:29:59 von rookie »
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