Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: cama123 am 30. März 2010, 17:29:43

Titel: unterhalt
Beitrag von: cama123 am 30. März 2010, 17:29:43
bin seit einem jahr im insolvenzverfahren,war selbstständig,beziehe eine arbeitsunfähigkeitsrente von 1100 euro und beziehe durch eine nebenbeschäftigung 400 - 500 euro,bin geschieden habe ein kind und zahle 334 euro an unterhalt,meine miete von 300 euro und strom 90 euro,was steht mir von diesem geld jetzt noch zum leben zu.?

vielen dank
cama123
Titel: Re: unterhalt
Beitrag von: Feuerwald am 30. März 2010, 18:52:43
unterstellt Rente + Lohn wird nach § 850e ZPO zusammengefasst, dann hätten Sie ein Gesamtnetto von 1.500 bzw. 1.600 Euro, was der Pfändung unterliegt.

Bei 1.500 Euro wären 72,05 Euro pfändbar und bei 1.600 Euro wären 122,05 Euro pfändbar.  Vom Rest müssen Sie Unterhalt, Miete, Strom und das Leben bestreiten.

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

Titel: Re: unterhalt
Beitrag von: rookie am 31. März 2010, 10:24:10
@ cama123

Müssen Sie auch Unterhalt an den Ex-Partner zu zahlen ?

Falls ja, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze ja nochmals......da wäre bei Ihnen nichts mehr zu holen.