Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 28. Mai 2009, 16:28:42

Titel: Unterhalt Kind
Beitrag von: rookie am 28. Mai 2009, 16:28:42
Ich zahle vereinbarungsgemäss 50€ monatlich an meine volljährige leibliches Tochter ( mehr will sie wohl nicht )...wie sieht es dann mit der Pfändungsfreigrenze mit 1 unterhaltsberechtigten Person aus ....denn ich habe ja nach der Tabelle  dann auch mehr Freibetrag ?

Wird mir nur der tatsächlich gezahlte Unterhalt zu meinen nichtpfändbarem Einkommen angerechnet  oder voll ?



Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: paps am 28. Mai 2009, 18:00:24
Die Höhe des Unterhaltes ist nicht maßgebend.
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: rookie am 28. Mai 2009, 18:08:26
Na um so besser....dachte wenn ich 50 zahle habe ich auch nur 50 mehr Freibetrag......eben halt nur der TATSÄCHLICH gezahlte Betrag...


Dank Dir

Mal gespannt was der TH dazu meint in 10 Tagen


Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: rookie am 02. Juni 2009, 16:12:28
Hi nochmal,

meine Frau geht 20h die Woche arbeiten und hat so ca 750 netto....

Da sie ja auch als unterhaltsberechtigte Person gilt würde ich gerne wissen ob ich auch ihr gegenüber einen gewissen Freibetrag zum Ansatz bringen kann da sie ja nicht viel verdient.......

THX im voraus
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: paps am 02. Juni 2009, 19:29:10
Bis zu einem Beschluß des Insolvenzgerichtes, ist sie doch zu berücksichtigen.
http://dejure.org/gesetze/InsO/36.html
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: rookie am 02. Juni 2009, 19:50:50
Danke paps..................... :wink:
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: rookie am 08. Juni 2009, 17:20:14
@ paps

scheinbar ist die Höhe des gezahlten Betrages doch maßgebend.....TH hat mich nämlich gefragt wieviel ich meinem Kind Unterhalt zahle.....mal gespannt was kommt.....
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: rookie am 10. Juni 2009, 12:46:52
Der  TH will mir nur den tatsächlich gezahlten Kindsunterhalt anrechnen. Den Rest des Freibetrages will er zum pfändbaren Einkommen ziehen...


Veräppelt der mich ??

Bevor ich Rat beim RA hole frage ich hier nochmal nach...
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: Insokalle am 10. Juni 2009, 19:36:21
Veräppelt der mich ??


Ich glaub nicht.

Eigenes Einkommen des Kindes?
Naturalunterhalt?
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: rookie am 10. Juni 2009, 20:08:44
Kind ist noch in Ausbildung ohne Einkommen ( Privatschule ).
Wohnt bei der Mutter.

Meine Ex verdient ca .8000 im Monat deswegen hat der Anwalt auch nur 50 Euro Unterhalt festgesetzt...
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: paps am 11. Juni 2009, 18:12:52
Dann kann man bei der Mutter schon mal einen fiktiven Unterhalt ansetzen, der ausreichen würde, das sich das Kind selber versorgen kann.
Unter der Voraussetzung bestehen gute Aussichten, dass das Gericht (nicht der TH) nur eine teilweise Berücksichtigung anerkennt.
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: Insokalle am 11. Juni 2009, 18:22:27

Das befürchte ich auch.
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: rookie am 12. Juni 2009, 13:06:43
@ paps

Die Mutter leistet Naturalunterhalt in form von Kost und Logis...zahlt Ihr die Wohnung am Studienort und die Studiengebühren...Taschengeld wird sie wohl auch bekommen....

ich weiss ja nicht wieviel Geld ner 20 jährigen zusteht unterhaltsmässig
Titel: Re: Unterhalt Kind
Beitrag von: paps am 12. Juni 2009, 18:25:43
Es geht nicht darum was die Mutter an Naturalunterhalt leistet, sondern was die Mutter an Unterhalt zahlen müßte, wenn das Kind bei Ihnen leben würde.

Dieser fiktive Betrag steht ihrer Tochter zu und kann als Einkommen angerechnet werden.