Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 28. Mai 2009, 16:28:42
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Ich zahle vereinbarungsgemäss 50€ monatlich an meine volljährige leibliches Tochter ( mehr will sie wohl nicht )...wie sieht es dann mit der Pfändungsfreigrenze mit 1 unterhaltsberechtigten Person aus ....denn ich habe ja nach der Tabelle dann auch mehr Freibetrag ?
Wird mir nur der tatsächlich gezahlte Unterhalt zu meinen nichtpfändbarem Einkommen angerechnet oder voll ?
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Die Höhe des Unterhaltes ist nicht maßgebend.
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Na um so besser....dachte wenn ich 50 zahle habe ich auch nur 50 mehr Freibetrag......eben halt nur der TATSÄCHLICH gezahlte Betrag...
Dank Dir
Mal gespannt was der TH dazu meint in 10 Tagen
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Hi nochmal,
meine Frau geht 20h die Woche arbeiten und hat so ca 750 netto....
Da sie ja auch als unterhaltsberechtigte Person gilt würde ich gerne wissen ob ich auch ihr gegenüber einen gewissen Freibetrag zum Ansatz bringen kann da sie ja nicht viel verdient.......
THX im voraus
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Bis zu einem Beschluß des Insolvenzgerichtes, ist sie doch zu berücksichtigen.
http://dejure.org/gesetze/InsO/36.html
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Danke paps..................... :wink:
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@ paps
scheinbar ist die Höhe des gezahlten Betrages doch maßgebend.....TH hat mich nämlich gefragt wieviel ich meinem Kind Unterhalt zahle.....mal gespannt was kommt.....
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Der TH will mir nur den tatsächlich gezahlten Kindsunterhalt anrechnen. Den Rest des Freibetrages will er zum pfändbaren Einkommen ziehen...
Veräppelt der mich ??
Bevor ich Rat beim RA hole frage ich hier nochmal nach...
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Veräppelt der mich ??
Ich glaub nicht.
Eigenes Einkommen des Kindes?
Naturalunterhalt?
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Kind ist noch in Ausbildung ohne Einkommen ( Privatschule ).
Wohnt bei der Mutter.
Meine Ex verdient ca .8000 im Monat deswegen hat der Anwalt auch nur 50 Euro Unterhalt festgesetzt...
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Dann kann man bei der Mutter schon mal einen fiktiven Unterhalt ansetzen, der ausreichen würde, das sich das Kind selber versorgen kann.
Unter der Voraussetzung bestehen gute Aussichten, dass das Gericht (nicht der TH) nur eine teilweise Berücksichtigung anerkennt.
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Das befürchte ich auch.
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@ paps
Die Mutter leistet Naturalunterhalt in form von Kost und Logis...zahlt Ihr die Wohnung am Studienort und die Studiengebühren...Taschengeld wird sie wohl auch bekommen....
ich weiss ja nicht wieviel Geld ner 20 jährigen zusteht unterhaltsmässig
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Es geht nicht darum was die Mutter an Naturalunterhalt leistet, sondern was die Mutter an Unterhalt zahlen müßte, wenn das Kind bei Ihnen leben würde.
Dieser fiktive Betrag steht ihrer Tochter zu und kann als Einkommen angerechnet werden.