"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Unterhalt u.a.  (Gelesen 1417 mal)

micha1975

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Unterhalt u.a.
« am: 15. Mai 2011, 02:54:23 »

Hallo! Ich habe mehrere offene Fragen und bräuchte mal Eure Hilfe! Ich bin seit 2009 in privater Insolvenz und seit Anfang Januar 2011 läuft meine WVP. Ich bin verheiratet und habe ein Kind (21 Monate!). So, nun zu meiner Frage: Meine Frau und ich werden uns demnächst trennen und ich werde ausziehen. Wie verhält es sich dann mit dem Pfändungsbetrag und Unterhalt für das Kind? Zur Zeit verdiene ich ca. 2300 EUR Netto bei Steuerklasse 3 und demnächst (meine Frau geht ab August wieder arbeiten!) ca. 2000 EUR Netto bei Steuerklasse 4. Wird jetzt der Kinderunterhalt zuerst vom Einkommen abgezogen und von dem restlichen Netto der Pfändungsbetrag? Oder muss ich den normalen Pfändungsbetrag + vollen Kinderunterhalt zahlen? Zählt meine Frau dann auch noch als Unterhaltsplichtige? (zur Zeit wird mir ja der Betrag für 2 Unterhaltspflichtige Personen abgerechnet). Oder würde sich das eh ändern, wenn diese ab August wieder arbeiten geht? Sprich, ist dies nur im Moment so, weil sie in Mutterschaftszeit ist? Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet! Vielen Dank im voraus!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhalt u.a.
« Antwort #1 am: 15. Mai 2011, 11:24:27 »

Grundsätzlich gilt, solange Sie Unterhalts verpflichtet sind, werden diese Personen berücksichtigt.

Dabei wird zunächst der pfändbare Betrag lt. Tabelle berechnet, danach ist der Unterhalt aus dem verbleibenden Netto zu bestreiten.

Sofern keine Trennungsunterhalt zu zahlen ist, wird ihre Frau nicht mehr berücksichtigt, da kein Unterhalt geleistet wird.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz