Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: micha1975 am 15. Mai 2011, 02:54:23

Titel: Unterhalt u.a.
Beitrag von: micha1975 am 15. Mai 2011, 02:54:23
Hallo! Ich habe mehrere offene Fragen und bräuchte mal Eure Hilfe! Ich bin seit 2009 in privater Insolvenz und seit Anfang Januar 2011 läuft meine WVP. Ich bin verheiratet und habe ein Kind (21 Monate!). So, nun zu meiner Frage: Meine Frau und ich werden uns demnächst trennen und ich werde ausziehen. Wie verhält es sich dann mit dem Pfändungsbetrag und Unterhalt für das Kind? Zur Zeit verdiene ich ca. 2300 EUR Netto bei Steuerklasse 3 und demnächst (meine Frau geht ab August wieder arbeiten!) ca. 2000 EUR Netto bei Steuerklasse 4. Wird jetzt der Kinderunterhalt zuerst vom Einkommen abgezogen und von dem restlichen Netto der Pfändungsbetrag? Oder muss ich den normalen Pfändungsbetrag + vollen Kinderunterhalt zahlen? Zählt meine Frau dann auch noch als Unterhaltsplichtige? (zur Zeit wird mir ja der Betrag für 2 Unterhaltspflichtige Personen abgerechnet). Oder würde sich das eh ändern, wenn diese ab August wieder arbeiten geht? Sprich, ist dies nur im Moment so, weil sie in Mutterschaftszeit ist? Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet! Vielen Dank im voraus!
Titel: Re: Unterhalt u.a.
Beitrag von: paps am 15. Mai 2011, 11:24:27
Grundsätzlich gilt, solange Sie Unterhalts verpflichtet sind, werden diese Personen berücksichtigt.

Dabei wird zunächst der pfändbare Betrag lt. Tabelle berechnet, danach ist der Unterhalt aus dem verbleibenden Netto zu bestreiten.

Sofern keine Trennungsunterhalt zu zahlen ist, wird ihre Frau nicht mehr berücksichtigt, da kein Unterhalt geleistet wird.