Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: earlypearl am 22. April 2007, 17:52:58
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Hallo Leute,
ich befinde mich im privaten Insovenzverfahren und möchte Heiraten.
Meine zukünftige verdient nach der Hochzeit mit Steuerklasse 5 nur noch 650 EUR netto,
kann mir jemand sagen, in wie weit sie mir als Unterhaltberechtigte Person angerechnet wird?
Grüße
earlypearl[addsig]
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prinzipiell besteht das Unterhaltsrecht ein Leben lang.
Nach Antrag eines Gläubigers (hier ersatzweise des TH) und dem entsprechenden beschluß durch das Insogericht, könnte eine Unberücksichtigung oder teilweise Berücksichtigung erfolgen.
Die Reaktion dazu bleibt abzuwarten.[addsig]