Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: biker604 am 04. Oktober 2009, 19:30:04

Titel: Unterhaltsberechtig
Beitrag von: biker604 am 04. Oktober 2009, 19:30:04
Noch mal hallo zusammen,
Und Danke für alle Antworten die da kommen. :hi:

Wie Stellt man den Antrag bei Gericht wegem den Sohn der noch zu Hause Lebt.???
damit der Arbeitgeber nicht das ganze Geld zum Insolvenzverwalter schickt.
 Frage von Heute Mittag
So auch wegen den Überstunden die Voll Abgezogen werden ? Und nicht wie Angegeben 50 %
Titel: Re: Unterhaltsberechtig
Beitrag von: rookie am 05. Oktober 2009, 15:03:47
Sie müssen dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie eine unterhaltsberechtigte Person haben. Nicht beim Gericht und auch nicht beim TH. Das ist Sache des Arbeitgebers.

Falles er eigenes Einkommen hat kann der TH einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihr Sohn ganz oder teilweise hierbei nicht berücksichtigt wird....wie gesagt er kann..muss aber nicht

Ich würde diesbezüglich nicht zuviel beim Th rumfragen....könnte schlafende Hunde wecken  :wink:

Überstunden sind nur zu 50% pfändbar... beim Arbeitgeber reklamieren. Der ist dafür verantwortlich das alles genau berechnet wird denn der überweist auf das Verfahrenskonto beim TH.

Zuviel gezahlte Beträge an den TH muss der AG ihnen ersetzen.