Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: SC53 am 07. November 2011, 14:09:30
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Hallo
Ich bin im IK eröffnet nach dem 01.07.2007
Ich wohne mit meiner Frau (Arbeitslos) ,meiner Tochter (2 1/2) und Meiner Schwiegermutter (398,95€ Rente, bekommt da wir in einem Haus leben keine Zuschüsse von den Ämtern) in einem Haus und wollte jetzt wissen ob und wie ich meine SM als Unterhaltsberechtigt Person einsetzten Kann im Moment sind es Nur 2 Personen
Danke im Vorraus
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Da Sie Ihrer Schwiegermutter gesetzlich nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (anders als Ihre Frau), dürfte eine Berücksichtigung eher unwahrscheinlich sein.
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nur weil ihre Schwiegermutter in Ihrem Haus wohnt hat sie trotzdem ein Anrecht auf ALG2 bzw. Sozialhilfe. Fragen Sie dort nochmal beim Amt nach. Beim ALG2 gilt ihre SM als Haushaltsmitglied bzw als eigene Bedarfsgemeinschaft und hat somit ein volles Anrecht auf die anteilige Miete und den normalen regelsatz in Höhe von 364 Euro derzeit.
Da ich beim Jobcenter arbeite, kenne ich mich da doch ein wenig aus!