Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kruemel60 am 04. Juli 2009, 21:00:41
-
Hallo,
bin seit heute hier im Forum angemeldet.Meine Insolvenz
läuft und am 16.7. ist Gläubiger versammlung.
Ich verdiene ca 1400 Euro Netto und meine Frau ca. 540 Euro Netto.
Bisher galt sie als unterhaltsberechtigte Person.Heute kam ei Brief com TH,der von uns beiden
nochmal eine Aufstellung über unseren Lebensunterhalt haben möchte,weil die Unterhaltsberechtigung
für meine Frau nochmal geprüft erden soll.
Meine Frage:Wieviel Euro Netto darf meine Frau verdienen,damit sie von mir unterhaltsberechtigt ist?
Vielen Dank
Gruß Kruemel
P:S:Ist ein ganz tolles Forum.
-
Kann man pauschal leider nicht beantworten.
Hier gibt es duch den Gesetzgeber keine starren Grenzen.
Es obliegt dem freien Ermessen ihres Insolvenzrichters, ob die Frau unterhaltsberechtigt ist oder nicht.
Die Spannbreite geht vom ALG2Satz+20% bis Pfändungsfreibetrag nach §850 ZPO.
Sie sollten also alle Ausgaben pingelich auflisten.
Die Entscheidung muß aber dann, wie oben aufgeführt, das gericht und nicht der TH treffen.
-
Hallo Paps,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da muß ich dann erst mal noch abwarten.
Du antwortest mir,ich soll bei meiner Aufstellung für unseren Lebensunterhalt
sehr pingelig sein.Was ist besser:höhere odere niedrigere Ausgaben?
Gruß Kruemel
-
mit pimgelig meinte ich, keine Ausgabe zu vergessen.