"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Unterhaltsberechtigte Personen  (Gelesen 4733 mal)

aoeak41

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Unterhaltsberechtigte Personen
« am: 13. März 2009, 16:55:34 »

mal fragen:

was sind eigentlich unterhaltsberechtigte und unterhalltspflichtige Personen?

bei mir liegt folgendes zugrunde:

Wir sind seit August 2008 verheiratet, meine Frau erzielt ein eigenes Einkommen. Insolvenz habe ich nach der Hochzeit beantragt.
 Ich habe eine inzwischen volljährige Tochter in Ausbildung mit in die Ehe gebracht, meine Frau einen minderjährigen Sohn.
Bei der Ermittlung meines pfändbaren Einkommens wurde jedoch nur meine Tochter als unterhaltsberechtigte Person anerkannt und meine Frau eben nicht, mit der Begründung dass sie eben ein eigenes Einkommen erzielt.
Irgendwie empfinde ich das als ungerecht, weil sie  doch mit meinen Schulden, die eindeutig vor der Ehe, mehr noch, in erster Ehe entstanden sind, eigentlich nix zu tun hat...?

Wer weiß was gut und richtig ist?
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #1 am: 13. März 2009, 17:51:54 »

Würde Irhe Frau nichts oder nur sehr wenig verdienen, dann wäre sie durchaus als unterhaltsberechtigte Person anzusehen. Wenn sie aber ihr eigenes Einkommen hat, dann ist die Berechnung wie oben beschrieben korrekt.

Sie sind eine unterhaltspflichtige Person Ihrer Tochter gegenüber.
Ihre Tochter ist Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz