Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: aoeak41 am 13. März 2009, 16:55:34

Titel: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: aoeak41 am 13. März 2009, 16:55:34
mal fragen:

was sind eigentlich unterhaltsberechtigte und unterhalltspflichtige Personen?

bei mir liegt folgendes zugrunde:

Wir sind seit August 2008 verheiratet, meine Frau erzielt ein eigenes Einkommen. Insolvenz habe ich nach der Hochzeit beantragt.
 Ich habe eine inzwischen volljährige Tochter in Ausbildung mit in die Ehe gebracht, meine Frau einen minderjährigen Sohn.
Bei der Ermittlung meines pfändbaren Einkommens wurde jedoch nur meine Tochter als unterhaltsberechtigte Person anerkannt und meine Frau eben nicht, mit der Begründung dass sie eben ein eigenes Einkommen erzielt.
Irgendwie empfinde ich das als ungerecht, weil sie  doch mit meinen Schulden, die eindeutig vor der Ehe, mehr noch, in erster Ehe entstanden sind, eigentlich nix zu tun hat...?

Wer weiß was gut und richtig ist?
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: lucca_m am 13. März 2009, 17:51:54
Würde Irhe Frau nichts oder nur sehr wenig verdienen, dann wäre sie durchaus als unterhaltsberechtigte Person anzusehen. Wenn sie aber ihr eigenes Einkommen hat, dann ist die Berechnung wie oben beschrieben korrekt.

Sie sind eine unterhaltspflichtige Person Ihrer Tochter gegenüber.
Ihre Tochter ist Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt.