Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sam1 am 05. Februar 2011, 08:50:59

Titel: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: sam1 am 05. Februar 2011, 08:50:59
Hallo alle zusammen bin neu hier,beobachte seit ein paar tagen euro debatten in der insolvenz,
ich babe auch eine privat insolvenz seit september 2010.
wie ist das jetzt genau,
wir haben vor der ehe eine  gütertrennung beim notar gemacht,
wir arbeiten beide zusammen und verdienen das gleiche so um die 1700 euro.
habe eine unterhltspflichtige tochter die bei ihrer mutter lebt,
wie mache ich das meine frau für mich als unterhaltsberechtigte person
aufgeführt, wird.
ich habe so vieles gelesen und und jeder erzählt eine andere geschichte,
in unserem lohn ist eine summe von 430 euro als nachschichtzulage vorhanden da wir nur nachtschicht haben.
das schaft uns sehr,
kommt diese nachtschichtzulage in die kategorie der erschwerniszulage.

wenn nicht was für eine lösüng würdet ihr mir empfehlen.

danke für euro hilfe:::::
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: Fallera am 05. Februar 2011, 12:00:57
wie mache ich das meine frau für mich als unterhaltsberechtigte person
aufgeführt, wird.
ich habe so vieles gelesen und und jeder erzählt eine andere geschichte,

- Sie geben Ihre Frau bei Ihrem AG als Unterhaltsberechtigt an, Fertig!! Sofern kein anderslautender Gerichtsbeschluss vorliegt, wird Ihre Frau berücksichtig! WEnn, dann muss der TH aktiv werden und einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen Ihre Frau nicht oder nur teilweise noch zu berücksichtigen.

kommt diese nachtschichtzulage in die kategorie der erschwerniszulage?
- Nein! Nachtschichtzulagen sind voll pfändbar!
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: sam1 am 05. Februar 2011, 16:51:05
sanke sehr für deine antwort. aber viele haben angeblich gerichtsurteile aus dem bundesgerichtshofes,ist da was dran, ?
wie ist es wenn mein chef mir ne bescheinigung ausstellen würde .und der inhalt wäre so :
die nachtschichtzulage in unsetrem unternehmen ist eine erschwerniszulage,
dies bringt unser betrieb mit sich , wie wäre das den so,
????

Danke für eure hilfen...
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: Insokalle am 05. Februar 2011, 17:08:54
so einfach ist das nicht
Es kommt bei der Erschwerniszulage auf die Art der Tätigkeit an, nicht auf die Zeit. Sie kann in TV oder Betriebsvereinbarungen etc. definiert sein. Wenn Sie jetzt auf enmal Ihrem TH die Zulage als Erschwernis verkaufen wollen, haben Sie wohl eher schlechte Karten.
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: sam1 am 06. Februar 2011, 01:30:34
hallo danke für die antwort,
habe ein urteil vom oberverwltungsgericht Niedersachsen.

5 ME 186/09
kannst über google nachsehen,
darin steht drin, das diest zu ungünstigen zeiten und die wechselschichtzulage
nach der erschwerniszulagenverordnung sind gemaß §850a Nr:3ZPO unpfändbar.
was heißt das für uns nachtschicht ist doch eine ungünstige zeit,und die
zulagen bekommen wir ja nicht weil wir so nett sind zum chef.
ich habe vor mit diesem urteil dem anwalt mal vorzuzeigen, was er damit anfangen kann,

was ist mit dem buch ; mittel gegen titel,hat das mal einer gelesen,
steht da vielleicht diese nachschichtzulage drin,
wolte mich ein wenig rumhören,
ich bedanke nich für eure hilfen,
danke sehr,
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: Fallera am 06. Februar 2011, 13:00:35
Im genannten Urteil bezieht sich das Gericht auf § 20 Abs. 1 EZulV welcher besagt:
(1) Beamte und Soldaten erhalten eine Wechselschichtzulage von 102,26 Euro monatlich, wenn sie ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt sind, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird) vorsieht, und sie dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leisten. Zeiten eines Bereitschaftsdienstes gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne dieser Vorschrift.

Ob dieses Urteil nun auch allgemein auf ALLE (auch nicht Beamte, Soldaten)  Schichtdienstleistenden anzuwenden ist, geht meiner Meinung nach nicht hervor.

Erschwerniszulagenverordnung:
Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst      FNA Nr. 2032-1-11-3
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse (Erschwerniszulagen) für Empfänger von Dienstbezügen und Anwärterbezügen des Bundes. Durch eine Erschwerniszulage wird ein mit der Erschwernis verbundener Aufwand mit abgegolten.

Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: sam1 am 06. Februar 2011, 15:11:42
Hallo erstmal danke für deine aufklärung.
ich wolte auch nur wissen weil sehr viel in foren diskutiert wird über die nachtschichtzulage als erschwerniszulage zu erkennen,
ich habe nur nachtschicht das ganze jahr über das macht mich langsam fertig.
ist echt schwer machmal kann ich bis 10 oder 11 uhr garnicht eischlafen.
mann fühlt so nach einem feier wo mann zuviel getrunken hat,
nach meiner meinung solte das echt ein erschwernis sein,
ich hätte auch gerne eine antwort darüber, wie ich meine frau trotz gütertrennung und trotz eigenes einkommen,als unterhaltspflichtige person in meiner insolvenz einbeziechen kann.
meine frau hat echt eingene ausgaben.
gibt es da ne möglichkeit,

und zu der nachtschicht zulage,gibt es aktuelle urteile die ein solches
anliegen wie ich hatten,???

ich bi echt froh das hier im forum einen sehr geholfen wird,

dafür danke ich sehr,
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: Samozly am 11. Februar 2011, 19:03:51
Moment mal, ist nachtzuschlag wenn man nachts arbeitet nun pfändbar oder nicht.
ich zb.  Arbeite nur nachts und nachtzuschlag bätregt etwa 30 pro meines lohns.
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: Fallera am 11. Februar 2011, 19:11:45
Meiner Meinung  nach ist der NAchtzuschlag voll Pfändbar! Das genannte Urteil bezieht sich Beamtenbezüge bzw. Öffentlicher Dienst!

Ein Grundsatzurteil, welches für alle gültig ist, gibt es meiner Meinung nach nicht!
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: paps am 11. Februar 2011, 19:18:10
m.E. ist die Nachtschichtzulage nicht als Erschwerniszulage zu werten, analog Sonn- und Feiertagen
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: Samozly am 11. Februar 2011, 19:44:13
Wird sie also in voller höhe gepfendet 100 prozent weg??
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: Insokalle am 11. Februar 2011, 20:04:10
nein
sie gehört zum pfändbaren einkommen, mit dessen netto man in die pfändungstabelle schaut
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: Samozly am 11. Februar 2011, 20:07:20
Und wie ist es mit überschtunden und nacht zuschlägen dafür???
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: deagle am 13. Februar 2011, 08:59:57
.... sind zur hälfte (vom Brutto) pfändungsfrei
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte Personen
Beitrag von: Samozly am 13. Februar 2011, 21:07:39
 Lol.....na cool und wer rechtet das dann aus??? Wenn ich selbst dann das machen muss  :coffee: :coffee: ich blicke jetzt schon nicht durch bei den allen überstunden nachtzuschlägen....