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Autor Thema: Unterhaltsberechtigte personen / mangelfall  (Gelesen 1602 mal)

Immi1984

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Unterhaltsberechtigte personen / mangelfall
« am: 12. März 2012, 21:04:27 »

Guten abend heute geht es um einen guten bekannten der mit dem gedanken spielt in die pi zu gehen. Wir uns aber unsicher sind wie hoch sein pfändungsfreisatz ist. er ist 3 kindern zum unterhalt verpflichtet. Da er zu wenig verdient ist er ein mangelfall und er zahlt nur 120 euro pro kind als unterhalt. hier für liegt ein gerichtlicher beschluss vor. Was zählt nun. Wird hier nur der tatsächlich geleistete unterhalt berücksichtigt oder steht ihm der ganz normale pfandungsfreibetrag zu? Ich meine so bald er mehr verdient muss er ja auch wieder mehr unterhalt zahlen.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Unterhaltsberechtigte personen / mangelfall
« Antwort #1 am: 12. März 2012, 21:50:15 »

Solange er Unterhalt in vereinbarter Höhe zahlt steht ihm der vollständige Freibetrag zu. Bei drei Kindern sind also mindestens 1849,99 € pfändungsfrei.
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