Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Immi1984 am 12. März 2012, 21:04:27

Titel: Unterhaltsberechtigte personen / mangelfall
Beitrag von: Immi1984 am 12. März 2012, 21:04:27
Guten abend heute geht es um einen guten bekannten der mit dem gedanken spielt in die pi zu gehen. Wir uns aber unsicher sind wie hoch sein pfändungsfreisatz ist. er ist 3 kindern zum unterhalt verpflichtet. Da er zu wenig verdient ist er ein mangelfall und er zahlt nur 120 euro pro kind als unterhalt. hier für liegt ein gerichtlicher beschluss vor. Was zählt nun. Wird hier nur der tatsächlich geleistete unterhalt berücksichtigt oder steht ihm der ganz normale pfandungsfreibetrag zu? Ich meine so bald er mehr verdient muss er ja auch wieder mehr unterhalt zahlen.
Titel: Re: Unterhaltsberechtigte personen / mangelfall
Beitrag von: Der_Alte am 12. März 2012, 21:50:15
Solange er Unterhalt in vereinbarter Höhe zahlt steht ihm der vollständige Freibetrag zu. Bei drei Kindern sind also mindestens 1849,99 € pfändungsfrei.