Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Esmeralda am 11. Mai 2013, 16:30:20
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Hallo,
gerade kam das Schreiben vom Anwalt. Vielleicht mag sich ja noch der Eine oder Andere an mein Problem erinnern dass der Treuhänder beim InsoGericht den Antrag gesellt hatte, meine unterhaltsberechtigte Personen auf 0 zusetzen. Tja das InsoGericht hat mir im vollen Umfang rechtgegeben. Ich habe weiterhin zwei unterhaltsberechtigte Kinder.
Der Beschluss vom 25.01.13 wird somit aufgehoben. Kann mir einer sagen, ob der Treuhänder das zuviel gepfändete Geld zurückzahlen muss? Wäre ja nicht gerade wenig. Steht im Schreiben vom Amtsgericht leider nicht drin. (Pfändung mit 0 Unterhaltsberechtigte wurde ab Februar 2013 durchgeführt)
Gruss Esmeralda
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Hallo! Ich bin der Meinung er müßte das zurückzahlen, da es nicht Ihr Fehler war. Ob er das nun muss das können hier sicher die Experten beantworten.
Viel Glück
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Ist das Urteil schon rechtskräftig?
Dann schicken Sie dem TH die korrigierten Abrechnungen für den betreffenden Zeitraum und fordern die Zahlung.
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Ist das Urteil schon rechtskräftig?
Dann schicken Sie dem TH die korrigierten Abrechnungen für den betreffenden Zeitraum und fordern die Zahlung.
Der Beschluss vom Amtsgericht (kein Urteil) ist rechtskräftig und hebt den Beschluss vom 25.01.13 auf.
Gruss Esmeralda