"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Unterhaltsberechtigten Personen  (Gelesen 1974 mal)

kai1981

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Unterhaltsberechtigten Personen
« am: 22. August 2010, 23:22:10 »

Guten Abend,

ich habe mal eine Frage zum Thema unterhaltsberechtigten Personen.

Mein Fall liegt so, ich habe ein Kind von 17  Monaten und bin mit der Kindesmutter nicht verheiratet leben aber zusammen.
Sie bezieht derzeit ALG 1 und macht einen 165.-€ Job. Alles zusammen ca. 750€ bei ihr. Ich habe ca 1500 € Netto.

Nun die Frage habe ich 1 oder 2 unterhaltsberechtigten Personen ?


Danke.
Gespeichert
 

HeinoHome

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Re: Unterhaltsberechtigten Personen
« Antwort #1 am: 23. August 2010, 05:15:35 »

Zu berücksichtigen wären 2 unterhaltsberechtigte Personen.
Auch Mütter nichtehelicher Kinder haben Unterhaltsansprüche von i.d.R 6 Wochen vor der Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes.
Bei 2 unterhaltsberechtigten Personen und 1500 EUR Nettoeinkommen sind 0 EUR pfändbar.
Gespeichert
 

Annie

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Re: Unterhaltsberechtigten Personen
« Antwort #2 am: 25. August 2010, 11:38:10 »

Ich dachte auch, dass ich Anspruch auf Unterhalt hätte aber der IV meines Freundes meinte mit 977 EUR Elterngeld verdiene ich genug. Lt. Auskunft eines RA´s hätte mir mein Freund noch einen Teil zahlen müssen, da ich vor Geburt ein Netto von 1500 EUR hatte, meinem Freund selbst aber 1000 EUR verbleiben müssen... Hierauf hat der IV auch nicht reagiert. Dann hat auch noch der Arbeitgeber meines Freundes den Unterhalt für das Kind vergessen zu berechnen und somit sind die monatlichen Pfändungsbeträge vollständig an den IV gegangen. Nun kann ich schauen, wie ich das Geld zumindest für das Kind wiederkriege, denn keiner - weder AG noch IV - scheren sich drum... Alles nicht so einfach...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz