Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kai1981 am 22. August 2010, 23:22:10

Titel: Unterhaltsberechtigten Personen
Beitrag von: kai1981 am 22. August 2010, 23:22:10
Guten Abend,

ich habe mal eine Frage zum Thema unterhaltsberechtigten Personen.

Mein Fall liegt so, ich habe ein Kind von 17  Monaten und bin mit der Kindesmutter nicht verheiratet leben aber zusammen.
Sie bezieht derzeit ALG 1 und macht einen 165.-€ Job. Alles zusammen ca. 750€ bei ihr. Ich habe ca 1500 € Netto.

Nun die Frage habe ich 1 oder 2 unterhaltsberechtigten Personen ?


Danke.
Titel: Re: Unterhaltsberechtigten Personen
Beitrag von: HeinoHome am 23. August 2010, 05:15:35
Zu berücksichtigen wären 2 unterhaltsberechtigte Personen.
Auch Mütter nichtehelicher Kinder haben Unterhaltsansprüche von i.d.R 6 Wochen vor der Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes.
Bei 2 unterhaltsberechtigten Personen und 1500 EUR Nettoeinkommen sind 0 EUR pfändbar.
Titel: Re: Unterhaltsberechtigten Personen
Beitrag von: Annie am 25. August 2010, 11:38:10
Ich dachte auch, dass ich Anspruch auf Unterhalt hätte aber der IV meines Freundes meinte mit 977 EUR Elterngeld verdiene ich genug. Lt. Auskunft eines RA´s hätte mir mein Freund noch einen Teil zahlen müssen, da ich vor Geburt ein Netto von 1500 EUR hatte, meinem Freund selbst aber 1000 EUR verbleiben müssen... Hierauf hat der IV auch nicht reagiert. Dann hat auch noch der Arbeitgeber meines Freundes den Unterhalt für das Kind vergessen zu berechnen und somit sind die monatlichen Pfändungsbeträge vollständig an den IV gegangen. Nun kann ich schauen, wie ich das Geld zumindest für das Kind wiederkriege, denn keiner - weder AG noch IV - scheren sich drum... Alles nicht so einfach...