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Autor Thema: unterhaltsberechtigter ehepartner  (Gelesen 1952 mal)

elga

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unterhaltsberechtigter ehepartner
« am: 20. Oktober 2011, 08:44:27 »

hallo,
ich lese hier immer von unterhaltsberechtigte ehepartner. ich warte jetzt jeden tag auf die eröffnung meiner pi.
ich bin verheiratet und mein mann verdient ca 950€ netto. gilt er auch als unterhaltberechtigt und wenn ja, muß ich das irgendjemanden mitteilen, damit die pfändungsgrenze bei mir ansteigt?

gruß elga
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Fallera

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Re: unterhaltsberechtigter ehepartner
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2011, 09:08:26 »

Ihr Mann ist grundsätzlich erstmal Unterhaltsberechtigt, unabhängig ob er 950 oder 9500 EUR Netto verdient.
 Wenn der IV die Unterhaltsberechtigung Ihres Mannes anzweifelt, so kann er einen Antrag bei Gericht stellen und dieses wird Sie wiederrum auffordern die Fakten offenzulegen bzw. Ihnen die Chance zur Argumentation geben. Erst nach einer evtl. Entscheidung des Gerichtes ist Ihr Mann nicht mehr oder nur noch Teilweise als Unterhaltsberechtigt anzusehen.

Sie geben Ihren Mann bei Ihrem Arbeitgeber als Unterhaltsberechtigt an und dieser hat Ihn bis zu einer etwaigen anderen Entscheidung des Gerichtes zur berücksichtigen bei der Pfändung.

Ergo: Wenn kein Antrag vom IV an das Gericht erfolgt, ist Ihr Gatte zu berücksichtigen.
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Kurt Cobain
 

uschi_berlin

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Re: unterhaltsberechtigter ehepartner
« Antwort #2 am: 21. Oktober 2011, 14:34:45 »

Hallo zusammen,
hier würde ich mich gern thematisch einklinken:

ich bin seit Nov. 2008 in der PI. Wir hatten leider das Pech, dass das zuständige Gericht meinen Ehemann mit 850,-€ ALGI als komplett nicht-unterhaltsberechtigt angesehen hat. Ich hatte eine ausführliche Stellungsnahme geschrieben mit den Hinweisen,
- dass mein Mann vor der Arb.losigkeit selbständig war,
- dies aber nicht rentabel war, er deswegen Selbständigkeit aufgegeben und nun arbeitslos,
- er aus der Selbständigkeit noch Schulden hat und wir diese ja auch irgendwie ablösen müssen.
Hat aber alles nüscht genützt  :nono: Der Insolvenzverwalter freut sich nun jeden Monat auf um die 630,- € von meinem Arbeitgeber, da ich von Sept. bis Dez. 2011 auch noch auf Vollzeit (öffentl. Dienst) aufgestockt habe!

Leider holten ihn nun auch noch andere "Altlasten" ein und wir überlegen, dass er auch die PI 'anstrebt' - denn ein neuer Job ist auch noch immer nicht in Sicht.  :heulen:

Würde sich seine PI dann aber "positiv" auf meine auswirken und er dann doch als unterhaltsberechtigter Ehepartner anerkannt werden? Kinder haben wir keine. Die WVP ist allerdings noch nicht "gestartet"  :dntknw:

Viele Grüße aus Berlin,
die Uschi
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Feuerwald

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Re: unterhaltsberechtigter ehepartner
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2011, 16:48:28 »

Würde sich seine PI dann aber "positiv" auf meine auswirken und er dann doch als unterhaltsberechtigter Ehepartner anerkannt werden?

- nicht das Insolvenzverfahren Ihres Mannes ist entscheident, sondern dessen Einkünfte! Solange AGL I bezhalt wird oder vergl. Einkünfte erzielt werden, ändert sich nichts.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Der_Alte

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Re: unterhaltsberechtigter ehepartner
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2011, 16:48:52 »

Erst einmal ändert sich durch eine PI des Mannes nichts, weil das Insolvenzverfahren ja am Einkommen des Mannes nichts ändert.

Wenn allerdings der Bezugszeitraum für das ALG I um ist und Ihr Mann dann kein Einkommen hat stellen Sie rechtzeitig einen Antrag bei Gericht, ihn wieder bei sich berücksichtigen zu lassen. Ohne Einkommen ist er in jedem Fall wieder zu berücksichtigen, mit geringem Einkommen zumindest teilweise wieder.

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