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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Unterhaltsforderungen nachgemeldet  (Gelesen 2596 mal)

hilberta

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Unterhaltsforderungen nachgemeldet
« am: 04. Februar 2010, 07:33:58 »

Ich lebte bis zur Inso-Eröffnung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Geld weg- Partnerin weg.
Sie hat dann Hartz IV angemeldet. Das Jobcenter hat mich aufgefordert, 345 Euro Unterhalt zu bezahlen. Ihre Anwältin hat mich aufgefordert. zudem nochmals über 400 Euro Unterhalt zu bezahlen. Insgesamt soll ich einen Unterhalt von über 700 Euro bezahlen. Mein Gehalt wird aber auch mit knapp 500 Euro gepfändet.
Entscheidet nicht das Familiengericht über die Höhe des Unterhaltes??????
Jetzt hat die Anwältin meiner Ex die offenen Unterhaltsforderungen dem Insolvenzverfahren nachträglich gemeldet, so dass meine Ex jetzt als Gläubigerin auftritt.
Kann ich da jetzt irgendwie Schwierigkeiten bekommen?? Ich glaube, dem Insolvenzgericht habe ich die Trennung gar nicht mitgeteilt. Auszug der Ex aus der Wohnung war erst im Dezember. Sie tritt ja in meiner Pfändung als unterhaltspflichtige Person auf.
Ich weiß echt nicht mehr weiter.
Kein Mensch kann mir sagen, wie hoch der Trennungsunterhalt ist.
Da die Miete der Wohnung auch derzeit 800 Euro beträgt, habe ich nach Abzug aller Kosten, wenn ich den geforderten Unterhalt zahlen müsste, knapp 180 Euro zum Leben.
Leider habe ich für eine Anwältin für Familienrecht kein Geld mehr zur Verfügung.
Und ganz ehrlich, mit Trennungen während der Insolvenz, haben nicht viele eine Ahnung.

Vielleicht weiß einer von Euch einen Rat oder auch zwei.

Inso-Eröffnung war im August 2009, Termin für die Gläubiger-Forderung war jetzt am 26.01. (nur zur Info)

Danke für Eure Antworten. 
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Paula41

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Re: Unterhaltsforderungen nachgemeldet
« Antwort #1 am: 04. Februar 2010, 09:09:43 »

Hallo,

ja so sind se, de Frauen. Geld weg - Frau weg, oder andersrum.

Ich habe leider nicht dieses Talent.

Eine unterhaltsberechtigte Person bleibt Ihre Partnerin, egal ob sie zusammen wohnen oder nicht zumindest bis zur Scheidung.

mfg
Paula41
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Feuerwald

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Re: Unterhaltsforderungen nachgemeldet
« Antwort #2 am: 04. Februar 2010, 10:05:27 »

Jetzt hat die Anwältin meiner Ex die offenen Unterhaltsforderungen dem Insolvenzverfahren nachträglich gemeldet, so dass meine Ex jetzt als Gläubigerin auftritt.


-> für welchen Zeitraum? InsO Eröffnung 08/2009 - Auszug de EX im Dez. 2009? Unterhalt ab wann?
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hilberta

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Re: Unterhaltsforderungen nachgemeldet
« Antwort #3 am: 04. Februar 2010, 14:04:41 »

Trennung am 13.07.2009.
Daher, dass sie noch in der Wohnung wohnte bis Dezember und mir gesagt hat, dass das Jobcenter keine anteilige Miete übernimmt (weil sie vermutlich gar  nicht danach gefragt hat), weiß ich nicht, wie die das berechnen.
Ich habe erstmal meine Inso-Anwältin gefragt, ob sie bei Gericht nachfragen kann. Weiß nur von meiner Ex, die gestern Post gekriegt hat, dass eine Forderung zum Unterhalt in die Gläubigerliste kam. Ab wann, weiß ich nicht.
Zudem hat mein Treuhänder sie wohl auch daraufhin angeschrieben, mich aber nicht. Irgendwie hat mich keiner in Kenntnis gesetzt.
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paps

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Re: Unterhaltsforderungen nachgemeldet
« Antwort #4 am: 04. Februar 2010, 17:25:00 »

Der Unterhalt von 07-08/09  wäre eine Insolvenzforderung.
Unterhalt ab 09/09 sind neue Forderungen.
Insofern wäre zu prüfen und ggf. der Forderungsanmeldung zu widersprechen.

Da lfd. "Trennungsunterhalt" eingefordert wird, belibt die ex LG auch als unterhaltsberechtigte Person "erhalten" wenn denn Unterhalt gezahlt wird.

Lassen Sie sich von Ihrer Anwältin den Trennungsunterhalt ausrechnen.

Da Sie mit 500,- pfändbaren Betrag im Monat zu buche stehen, könnte ein Unterhalt von 800,- schon hinkommen.
Netto wären ja um die 2.300,-
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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hilberta

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Re: Unterhaltsforderungen nachgemeldet
« Antwort #5 am: 04. Februar 2010, 18:07:58 »

Aber niemand berücksichtigt die hohe Miete von 800 Euro, die ich ja noch 3 monate am Hacken habe, und auch die private KV?? Da kann ich ja mit meinen ca. 180 Euro zum Leben gleich ins Gras beißen. Da muss doch irgendwas nicht stimmen................und die Anwältin für Inso kümmert sich nicht um Familienrecht und rechnet auch nichts aus...........

Aber das wären dann ja über 1.300 Euro, die ich dann abdrücke. Zudem die Miete mit 800, Strom, Gas, Versicherungen. Da bleibt nichts übrig. Da ist irgendwo ein Rechenfehler............
Und wie werden die neuen Insolvenzforderungen gehandhabt im Insolvenzverfahren??????

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paps

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Re: Unterhaltsforderungen nachgemeldet
« Antwort #6 am: 04. Februar 2010, 20:53:45 »

Es fällt mir schwer sachlich zu bleiben.

Miete? könnte beim Unterhalt nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie seit dem Auszug nachweislich Bemühungen haben, etwas geeigneteres zu finden.
Stehen beide im Mietvertrag, würde ich auf Grund der bisherigen Regelung, die hoffentlich schriftlich vereinbart wurde, eine Gegenforderung aufstellen.

Krankenversicherung für die EX müssen Sie nicht zahlen. Bei ALG 2 ist sie automatisch gesetzlch versichert. Kündigen sie die PKV (?),
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hilberta

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Re: Unterhaltsforderungen nachgemeldet
« Antwort #7 am: 04. Februar 2010, 22:58:05 »

Ich habe ja was billiges gefunden, habe aber 3 Monate Kündigungsfrist. Aber meine private KV muss ich doch in Höhe von mittlerweile 259 Euro bezahlen. Sie ist ja automatisch gesetzlich versichert beim Jobcenter. Vielleicht habe ich mich da undeutlich ausgedrückt, sorry.
Und es ist wahnsinnig schwer im Insolvenzverfahren überhaupt eine Wohnung zu bekommen, da kann man Beamter/in sein, wie man will. Das ist wie ein Schatten, der über einem schwebt............
Wir standen auch beide im Mietvertrag,  aber 3 Monate habe ich trotzdem nicht anteilig die Miete bekommen, obwohl sie schon Hartz IV bezogen hat.
Ich finde es einfach nur zu hoch angesetzt, über 700 Euro Trennungsunterhalt zu bezahlen. Und dass ich dann genauso viel Geld habe trotz fast 50 Stunden Arbeit in der Woche. Ich zahle freiwillig einen Unterhalt in Höhe von 345 Euro aufgrund einer Aufforderung des Jobcenters. Das war kein Beschluss.

Und nochmals gefragt: legt nicht das Familiengericht die Höhe des Unterhaltes fest????
Mein ungutes Gefühl ist nur dabei, dass insolvenzmäßig ich was falsch mache und mir nachher daraus ein Strick gedreht wird.
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