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Autor Thema: unterhaltspflicht  (Gelesen 1502 mal)

teute

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unterhaltspflicht
« am: 11. November 2011, 06:13:57 »

hallo,
meine frau wird demnächst wegen krankheit whrscheinlich
arbeitslos.
wie hoch ist den die grenze wo essich lohnt sie alls unterhaltspflichtigte
person anzu erkennen.
teute.
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Fallera

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Re: unterhaltspflicht
« Antwort #1 am: 11. November 2011, 07:24:03 »

Gibt es denn einen Gerichtsbeschluss, dass Sie nicht als Unterhaltspflichtig zu berücksichtigen ist?

Wenn dem so ist, dann einfach in der Pfändungstabelle hier links im Forum nachsehen!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

teute

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Re: unterhaltspflicht
« Antwort #2 am: 11. November 2011, 08:16:10 »

nein gibt es nicht.
wollte nur mal allgemein wissen wie hoch so im durchschnitt der verdienst
sein kann ab wann sich die ehefrau selbst unterhalten kann.
teute
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Fallera

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Re: unterhaltspflicht
« Antwort #3 am: 11. November 2011, 09:10:45 »

Das ist sehr unterschiedlich und von Gericht zu Gericht verschieden.

Wenn es allerdings keinen Gerichtsbeschluss gibt, ist Ihre Frau unterhaltsberechtigt egal wie hoch ihr Verdienst ist.
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