Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 11. November 2011, 06:13:57
-
hallo,
meine frau wird demnächst wegen krankheit whrscheinlich
arbeitslos.
wie hoch ist den die grenze wo essich lohnt sie alls unterhaltspflichtigte
person anzu erkennen.
teute.
-
Gibt es denn einen Gerichtsbeschluss, dass Sie nicht als Unterhaltspflichtig zu berücksichtigen ist?
Wenn dem so ist, dann einfach in der Pfändungstabelle hier links im Forum nachsehen!
-
nein gibt es nicht.
wollte nur mal allgemein wissen wie hoch so im durchschnitt der verdienst
sein kann ab wann sich die ehefrau selbst unterhalten kann.
teute
-
Das ist sehr unterschiedlich und von Gericht zu Gericht verschieden.
Wenn es allerdings keinen Gerichtsbeschluss gibt, ist Ihre Frau unterhaltsberechtigt egal wie hoch ihr Verdienst ist.