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Autor Thema: Unterhaltspflicht  (Gelesen 1460 mal)

Sipolina

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Unterhaltspflicht
« am: 19. Januar 2012, 21:34:38 »

Hallo und guten Abend,habe da mal eine Frage vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen denn weder der TH noch das Arbeitsamt konnte mir genau sagen was ich machen muß.Hier nun der Sachverhalt mein 21jähriger Sohn der noch in meinen Haushalt lebt ist seit Dez 2011 arbeitslos und hat nur noch wenige Tage Anspruch auf Alg, wenn er überhaupt was bekommt da er mit seiner alten Firma einen Aufhebungsvertrag gemacht hatte.Die vom AA sagten das er wahrscheinlich eine Sperrfrist bekommt und damit auch der Anspruch verloren geht.Nach deutschen Recht bin ich ja nun für Ihn Unterhaltspflichtig bis er 25 ist wenn er keine Arbeit findet ich befinde mich aber seit 2009 in der Privatinsolvenz wie kann ich das aber dem TH gegenüber geltend machen habe diesen Monat den vollen Pfändungsbetrag laut der gesetzlichen Pfändungstabelle an den TH abführen müssen. :sad:
Ich sag schon mal danke...
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Der_Alte

  • Gast
Re: Unterhaltspflicht
« Antwort #1 am: 19. Januar 2012, 21:48:31 »

Führen Sie selbst an den Treuhänder ab oder macht das Ihr Arbeitgeber?

Wenn Sie selbst abführen teilen Sie dem Treuhänder mit, dass der Sohn wieder unterhaltsberechtigt ist und berechnen Sie es mit der nächsten Abrechnung entsprechend.

Wenn der Arbeitgeber abführt teilen Sie ihm dieses mit (einschließlich Ihrer Begründung aus dem Post), er wird dann das nächste Gehalt neu berechnen müssen.
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