"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?  (Gelesen 1797 mal)

VieleFragen

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?
« am: 11. September 2012, 12:40:44 »

Hallo zusammen,

bin seit September 2010 im eröffneten IK. Mein Eheann ist hier als Unterhaltsberechtigter berücksichtigt.
Jetzt haben wir uns getrennt, sind aber noch verheiratet. Meine Frage ist die, ob er nach wievor
als Unterhaltsberechtigter berücksichtigt wird oder jetzt wegfällt. Man ist doch auch seinem getrennten Ehepartner unterhaltspflichtig, oder?Was muss ich meinem Treuhänder mitteilen?

Danke für eure Antworten!

VieleFragen
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?
« Antwort #1 am: 11. September 2012, 18:11:22 »

Ich würde hier die Grundsätze für Trennungsunterhalt zu Grunde legen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

VieleFragen

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?
« Antwort #2 am: 11. September 2012, 18:25:22 »

Was bedeutet das?
Sorry, aber das verstehe ich nicht.....  :gruebel:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhaltspflicht bei getrennten Ehepartner?
« Antwort #3 am: 11. September 2012, 19:26:35 »

komplizierte Sache.
Da sie noch nicht geschieden sind, muß in einem gesonderten Verfahren festgestellt werden, ob Sie ihrem Mann zu Unterhalt verpflichtet sind.
Wenn ja, dann wird dieser weiter berücksichtigt, wenn nicht, besteht keine Berücksichtigung bei der Pfändung.

eine umfangreiche Erklärung gibt es hier:
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/trennungsunterhalt.htm
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz