Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VieleFragen am 11. September 2012, 12:40:44
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Hallo zusammen,
bin seit September 2010 im eröffneten IK. Mein Eheann ist hier als Unterhaltsberechtigter berücksichtigt.
Jetzt haben wir uns getrennt, sind aber noch verheiratet. Meine Frage ist die, ob er nach wievor
als Unterhaltsberechtigter berücksichtigt wird oder jetzt wegfällt. Man ist doch auch seinem getrennten Ehepartner unterhaltspflichtig, oder?Was muss ich meinem Treuhänder mitteilen?
Danke für eure Antworten!
VieleFragen
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Ich würde hier die Grundsätze für Trennungsunterhalt zu Grunde legen.
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Was bedeutet das?
Sorry, aber das verstehe ich nicht..... :gruebel:
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komplizierte Sache.
Da sie noch nicht geschieden sind, muß in einem gesonderten Verfahren festgestellt werden, ob Sie ihrem Mann zu Unterhalt verpflichtet sind.
Wenn ja, dann wird dieser weiter berücksichtigt, wenn nicht, besteht keine Berücksichtigung bei der Pfändung.
eine umfangreiche Erklärung gibt es hier:
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/trennungsunterhalt.htm