Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pleite0105 am 08. Februar 2012, 19:33:13

Titel: Unterhaltspflicht bei volljährigem Kind in Lehre und auswärtigem Wohnort?
Beitrag von: pleite0105 am 08. Februar 2012, 19:33:13
Hallo,

meine volljährige Tochter wohnt in einer eigenen Wohnung in einem anderen Wohnort. Dieses ist notwendig, weil sie dort in Ausbildung (Lehre) ist. Sie bekommt als Ausbildungsvergütung ca. 350 Euro netto. Ich erhalte für sie Kindergeld und zahle an sie Unterhalt aufgrund eines vorliegenden Unterhaltstitels.

Jetzt habe ich einen Fragebogen von meinem TH bekommen, in dem ich Auskünfte zu meiner wirtschaftlichen Situation angeben soll.

U. a. soll ich das Einkommen meiner Tochter angeben.

Meine Frage: Ist damit zu rechnen, dass meine Tochter bei mir nicht mehr als unterhaltsberechtigte Person anerkannt wird?
Titel: Re: Unterhaltspflicht bei volljährigem Kind in Lehre und auswärtigem Wohnort?
Beitrag von: Der_Alte am 08. Februar 2012, 21:40:09
Nein, Ihr Tochter bleibt mit größter Wahrscheinlichkeit weiterhin unterhaltsberechtigt. Der BGH hat entschieden, dass bei der Frage, ob eine unterhaltsberechtigte Person auszuschließen ist, immer auch berücksichtigt werden muss, ob das zur Verfügung stehende Einkommen nur die zusätzlichen Bedarfe deckt (Mehrkosten des Zusammenlebens in der Familie) oder ob davon auch Kosten der Haushaltsführung gedeckt werden müssen. Bei eine außerhalb wohnenden unterhaltsberechtigten Person kann grundsätzlich der Pfändungsgrundfreibetrag als Basis genommen werden. Solange der Verdienst der Tochter nicht über 1000 € liegt dürfte ein Ausschluß unwahrscheinlich sein.