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Autor Thema: unterhaltspflicht für 2 kinder  (Gelesen 1589 mal)

topolinchen123

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unterhaltspflicht für 2 kinder
« am: 14. November 2010, 22:53:52 »

hallo,

wir befinden und in der PI, wir haben 2 kinder und sind beide berufstätig.
wir haben beide jeder einen anderen treuhänder. mein mann ist ggü. 2 kinder unerhaltsverpflichtet.
meine treuhänder hat jetzt beasntrgt, dass ich nur noch 1/2 pro kind unterhaltsverpflichtet bin. können die treuänder unerschiedlich entscheiden bzw, beantragen.
ich ich mich dagegen "wehren"? weiß jemand rat.

vielen dank :gruebel:
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paps

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Re: unterhaltspflicht für 2 kinder
« Antwort #1 am: 14. November 2010, 23:21:56 »

Sie können.
Ein fiktiv anzurechnender Barunterhalt, der sich an der Pfändungstabelle orientieren sollte, ist ja gegeben.

Wie sind die Nettoeinkünfte?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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