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Autor Thema: unterhaltspflicht für 2 kinder  (Gelesen 1592 mal)

topolinchen123

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unterhaltspflicht für 2 kinder
« am: 14. November 2010, 22:53:52 »

hallo,

wir befinden und in der PI, wir haben 2 kinder und sind beide berufstätig.
wir haben beide jeder einen anderen treuhänder. mein mann ist ggü. 2 kinder unerhaltsverpflichtet.
meine treuhänder hat jetzt beasntrgt, dass ich nur noch 1/2 pro kind unterhaltsverpflichtet bin. können die treuänder unerschiedlich entscheiden bzw, beantragen.
ich ich mich dagegen "wehren"? weiß jemand rat.

vielen dank :gruebel:
Gespeichert
 

paps

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Re: unterhaltspflicht für 2 kinder
« Antwort #1 am: 14. November 2010, 23:21:56 »

Sie können.
Ein fiktiv anzurechnender Barunterhalt, der sich an der Pfändungstabelle orientieren sollte, ist ja gegeben.

Wie sind die Nettoeinkünfte?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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