Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tiname am 17. Dezember 2011, 17:12:27

Titel: Unterhaltspflicht für meinen Sohn?
Beitrag von: tiname am 17. Dezember 2011, 17:12:27
Hallo,
Ich bin seit kurzem in Privatinsolvenz.
Ich habe eine 15 Jährige Tochter die bei ihrem Vater lebt für die ich Unterhaltspflichtig bin.
Meine Spon ist nach dem er seine Ausbildung absolviert hat ausgezogen und lebt nun alleine. Nach dem er kurze Zeit in seinem alten Beruf gearbeitet hat ist er mit seinem Studium begonnen.
Meine frage ist nun ob ich noch dazu verpflichtet bin ihm Unterhalt zu zahlen?
Es geht darum das nun entschieden werden soll ob mir ein Freibetrag (nach der Pfändungstabelle)zusteht oder nicht. Mein Sohn ist allerdings schon 23 Jahre alt, erhält den vollen Bafögsatz, Kindergeld und jobbt auf 400 Euro Basis.
Ich würde es ihm gerne ersparen das er sein Vermögen/einkünfte gegenüber dem Insolvenzverwalter offen legen muss, da ich denke das es nun seine Privatangelegenheit ist wie er sich finanziert und ich ihm in diesem Alter so wieso nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet bin. Oder wie niedirg müßte sein Einkommen sein damit ich Ihm während des Studiums noch Unterhalt zahlen müßte?
Schon einmal vielen Dank im vorraus!
Titel: Re: Unterhaltspflicht für meinen Sohn?
Beitrag von: paps am 17. Dezember 2011, 17:58:26
Sie haben ja zumindest die Tochter als Unterhaltsberechtigte.

Beim Sohn müssten Sie schon tatsächlich Unterhalt leisten, um ihn zu berücksichtigen.
Von den Einkünften her und wegen des getrennten Wohnsitzes, sollte aber keine Unterhaltsverpflichtung entstehen.
Titel: Re: Unterhaltspflicht für meinen Sohn?
Beitrag von: Insokalle am 18. Dezember 2011, 16:23:50
Die Kette Schule - Ausbildung - Studium ist nicht unüblich und kann zu einer Unterhaltspflicht führen.
Titel: Re: Unterhaltspflicht für meinen Sohn?
Beitrag von: paps am 18. Dezember 2011, 23:06:46
Bei getrenntem Wohnsitz müsste dann aber auch Unterhalt gezahlt werden.
Und je nach Verhältnis zum Sohn, kann dann mal schon ein Netto von + 2000 notwendig sein, um Unterhaltszahlungen und Pfändungsfreibetrag auszugleichen.
Titel: Re: Unterhaltspflicht für meinen Sohn?
Beitrag von: Insokalle am 19. Dezember 2011, 10:15:22
Allerdings.
Das Zusammenspiel von Unterhalt, Bafoeg, Kindergeld usw. finde ich außerdem kompliziert.