"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Unterhaltspflicht gegenüber Lebenspartner und Insolvenz  (Gelesen 3461 mal)

2fast

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Unterhaltspflicht gegenüber Lebenspartner und Insolvenz
« am: 03. Februar 2009, 22:11:01 »

Hallo zusammen...

Vielleicht kann mir jemand eine Frage beantworten, über die ich nirgendwo im Netz was verwertbares finde.

Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern, kurz vor der SCheidung und seit meiner Trennug in der Privatinsolvenz. Meine Kinder bekommen von ihrem Vater Mindestunterhalt (auch er ist in der Privatinsolvenz nach unserer Trennung). Ich bin berufstäig und habe einen Pfändungsfreibetrag für 2 unterhaltspflichtige Personen, den ich jedoch gar nicht berühre, weil mein Nettoverdienst weit unter diesem Freibetrag liegt. Außerdem bekomme ich noch das KIndergeld für die beiden Kinder.
Nun habe ich einen neuen Lebenspartner. Der befindet sich in der Regelinsolvenz, nachdem seine Selbstständihkeit nach 16 Jahre den Bach runter gegangen ist. Er ist zur Zeit erwerbstätig, hat aber auch eine Tochter, für die er unterhaltspflichtig ist. Wir möchten nun zusammenziehen - jedoch stellt sich die Frage, würde nun einer von uns Hartz4 beziehen müssen - würden wir dann trotz unserer Insolvenzen als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden? - Sprich sind wir dann füreinander unterhaltsverpflichtet, obwohl wir kaum für uns selbst über die Runden kommen?

Es wäre toll, wenn mir jemand was dazu sagen kann.... :-)

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz