Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: 2fast am 03. Februar 2009, 22:11:01

Titel: Unterhaltspflicht gegenüber Lebenspartner und Insolvenz
Beitrag von: 2fast am 03. Februar 2009, 22:11:01
Hallo zusammen...

Vielleicht kann mir jemand eine Frage beantworten, über die ich nirgendwo im Netz was verwertbares finde.

Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern, kurz vor der SCheidung und seit meiner Trennug in der Privatinsolvenz. Meine Kinder bekommen von ihrem Vater Mindestunterhalt (auch er ist in der Privatinsolvenz nach unserer Trennung). Ich bin berufstäig und habe einen Pfändungsfreibetrag für 2 unterhaltspflichtige Personen, den ich jedoch gar nicht berühre, weil mein Nettoverdienst weit unter diesem Freibetrag liegt. Außerdem bekomme ich noch das KIndergeld für die beiden Kinder.
Nun habe ich einen neuen Lebenspartner. Der befindet sich in der Regelinsolvenz, nachdem seine Selbstständihkeit nach 16 Jahre den Bach runter gegangen ist. Er ist zur Zeit erwerbstätig, hat aber auch eine Tochter, für die er unterhaltspflichtig ist. Wir möchten nun zusammenziehen - jedoch stellt sich die Frage, würde nun einer von uns Hartz4 beziehen müssen - würden wir dann trotz unserer Insolvenzen als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden? - Sprich sind wir dann füreinander unterhaltsverpflichtet, obwohl wir kaum für uns selbst über die Runden kommen?

Es wäre toll, wenn mir jemand was dazu sagen kann.... :-)