Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lausbub am 13. Januar 2009, 07:12:09
-
Hallo bin neu hier und habe mal eine Frage.
Bekannter von mir ist in Insolvenz und möchte heiraten, seine Freundin ist Vollzeitbeschäftigt. Zählt sie dann als unterhaltspflichtige Person bzw. wie hoch darf das Einkommen der Frau dann sein um als unterhaltspflichtige Person angerechnet zu werden?
Mfg Lausbub
-
seine Freundin ist Vollzeitbeschäftigt. Zählt sie dann als unterhaltspflichtige Person
- nein
bzw. wie hoch darf das Einkommen der Frau dann sein
- es ist eine *Freundin*, es besteht daher keine gesetzliche Unterhaltspflicht. Das Einkommen ist unerheblich.
-
Hallo Feuerwald,
es geht eben darum dass die beiden schon um die 8 Jahre zusammen sind und heiraten möchten. Wie sieht es denn aus wenn sie verheiratet sind?
Gruß Lausbub
-
sieht es denn aus wenn sie verheiratet sind?
-> wenn eine unterhaltspflichtige Person (bspw. der Ehepartner) über eigene Einkünfte verfügt, kann diese Person auf Antrag ganz/teilweise bei der Berechnung des Pfändungsbetrages unberücksichtigt bleiben (§ 850c Abs. 4 ZPO). Es wird sich also im Zweifel dann nichts ändern, wenn der Ehepartner existenzsichernde eigene Einkünfte hat