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Autor Thema: Unterhaltspflichtige Personen - betreutes Wohnen  (Gelesen 1341 mal)

DerOlli

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Unterhaltspflichtige Personen - betreutes Wohnen
« am: 13. Juli 2013, 12:20:15 »

Hallo :wink:

Ich habe da mal eine Frage.

Ich bin seit Juli 2012 in der PI und habe 3 unterhaltspflichtige Personen angegeben:
Meine erste Tochter: 16 Jahre - wohnt bei meiner Ex-Frau
Mein Sohn: 14 Jahre - wohnt auch bei meiner Ex
Meine jüngste Tochter: 1 Jahr - wohnt bei mir und meiner neuen Frau

Ich zahle für meine ersten beiden Kinder Unterhalt.

Nun ist leider meine Tochter in ein betreutes Wohnen gekommen.

Das Jugendamt der Stadt hat mir geschrieben, dass ich aufgrund meiner finanziellen Verhältnisse keine
Kosten für dieses wohnen übernehmen muss. Ich werde auf 0,00 Euro gesetzt.
Sie sagt auch, da meine Tochter nicht mehr bei meiner Ex wohnt, brauche ich für sie keinen Unterhalt mehr zu
bezahlen.

Nun meine Fragen: muss ich das sofort meinem Treuhänder mitteilen? Dem Gericht auch?
Oder wird dies automatisch geregelt? Oder bleibt meine Tochter "unterhaltspflichtig" auch wenn ich momentan nichts
zahlen muss?

Ich komme jetzt in 1 1/2 Wochen in der WVP. Daher will ich nichts falsch machen.

Viele Grüße und danke für Antworten.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Unterhaltspflichtige Personen - betreutes Wohnen
« Antwort #1 am: 13. Juli 2013, 14:39:13 »

Ich gehe davon, dass Sie die 16-jährige Tochter, die bisher bei der Mutter gelebt hat, meinen.

Als unterhaltsberechtigt darf nur der berücksichtigt werden, für den auch tatsächlich Unterhalt gezahlt wird. Damit wäre die Tochter ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu berücksichtigen.

Ob allerdings die Aussage des Jugendamtes, Sie müssten keinen Unterhalt für Ihre Tochter zahlen, richtig ist? Ich habe da Zweifel.
Es mag sicher richtig sein, dass Sie für den Wohnanteil keine zusätzlichen Kosten tragen müssen, aber da Sie bislang in der Lage waren, Unterhalt zu zahlen, sehe ich keinen Anlass, dass man diesen nicht auch weiterhin von Ihnen verlangen könnte. Fakt ist allerdings, dass er nicht mehr an die Kindsmutter zu zahlen ist.
Ich würde mir hier erst Klarheit verschaffen und mich auf gar keinen Fall auf eine mündliche Aussage des Jugendamtes verlassen.

Sollte schlußendlich das Jugendamt tatsächlich schriftlich bestätigen, dass kein Unterhalt mehr zu leisten ist, dann muss es zunächst einmal der Arbeitgeber wissen. Denn der muss die neue Pfändungsberechnung vornehmen.
Dem Treuhänder können Sie es später immer noch mitteilen, ohne Klarheit wäre es jetzt verfrüht. Außerdem hat er ja keinen "Schaden", denn er bekommt ja eher mehr als weniger.
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DerOlli

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Re: Unterhaltspflichtige Personen - betreutes Wohnen
« Antwort #2 am: 13. Juli 2013, 17:59:03 »

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe es von der Stadt schriftlich vorliegen... Ich zitiere:
Gemäß §§ 91... haben die Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe beizutragen.
Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend setzt ich den von Ihnen zu leistenden
Kostenbeitrag mit Wirkung vom 11.06.2013 auf monatlich 0,00 EUR fest...

Wenn die den Unterhaltungsbetrag gewollte hätte (meine Ex und ich haben in den Formularen ja die Summe
angegeben), dann würde da ja nicht 0,00 EUR stehen...

Also sofort den Arbeitgeben und Treuhänder informieren?

Gruß...

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