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Autor Thema: Unterhaltsschulden und Haus in der PI  (Gelesen 1292 mal)

Nappo

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Unterhaltsschulden und Haus in der PI
« am: 11. August 2013, 12:49:07 »

Hallo Forengemeinde. Ich habe zwei Fragen und freue mich auf Eure Antworten :

1. Ich musste nun die Verbraucherinsolvenz einleiten bzw. läuft das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.
Das ich während der Insolvenz meinen laufenden Kindesunterhalt zu zahlen habe weiß ich und tue es auch. So wie ich auch im Moment zahle! Nur sind in der Vergangenheit trotzdem mal Unterhaltsschulden ausgelaufen.  Mir geht es in meiner Frage nun lediglich darum, ob während der Insolvenz nicht nur Vollstreckungsschutz besteht, sondern die üblichen Pfändungsfreigrenzen auch bei rückständigem Unterhalt gelten, oder diese auch in der PI unterschritten werden dürfen.

2. Ich habe mit meiner Ex-Partnerin noch je zur Hälfte ein vermietetes Haus. Meine Hälfte fließt natürlich auch in die Insolvenzmasse mit ein. Da es sich um eine Tilgungsaussetzungsfinanzierung handelt, ist die ursprüngliche Schuldsumme noch offen. Diese hätte dann nach Ablauf der Finanzierung die hinterlegte Lebensversicherung getilgt. Wir sind als GbR zu behandeln, da wir nicht verheiratet waren. Was wird der Inso-Verwalter wohl mit dem Haus machen? Die bak wird ja den Kredit fällig stellen. Wir sind gesamtschuldnerisch haftbar. Eine Versteigerung würde die Schuldsumme nicht erreichen. Die Versicherung wird wohl die Bank als Sicherheit kassieren. Soweit ist es mir klar. Wird der Inso-Verwalter das Haus bzw. meinen hälftigen Teil versuchen zu verkaufen? Aber wer kauft schon einen Miteigentumsanteil? Oder wird er die Miete kassieren? Bleiben dann die Kosten beim Miteigentümer hängen? Ode rliegt es am Inso-Verwalter was er macht. Er hat ja scheinbar verschiedene Möglichkeiten.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Unterhaltsschulden und Haus in der PI
« Antwort #1 am: 12. August 2013, 11:16:28 »

§ 89 InsO sieht umfassenden Pfändungsschutz gegen Insolvenzgläubiger vor auch bei Unterhaltsschulden. Eine Pfändung wäre nur für titulierte Ansprüche für Zeiten nach Verfahrenseröffnung möglich.
Es wäre darauf zu achten, ob der Gläubiger den rückständigen Unterhalt als Forderung aus unerlaubter Handlung anmeldet, die nicht unter die RSB fällt.

Gespeichert
 

eidechse

Re: Unterhaltsschulden und Haus in der PI
« Antwort #2 am: 12. August 2013, 11:25:58 »

1. Frage

Alle Unterhaltsrückstände, die bis zur Insolvenzeröffnung anfallen sind Insolvenzforderungen. Für diese Schulden darf eine Vollstreckung nach der Insolvenzeröffnung nicht mehr durchgeführt werden. Da es sich um Insolvenzforderungen handelt, sollten Sie Ihre Kinder auch als Gläubiger mit angegeben haben, sonst gibt es aufeinmal wegen Nichtangabe eines Gläubiger eins böses Erwachen, wenn ein Gläubiger einen RSB-Versagungsantrag stellt.

Laufender Unterhalt nach Insolvenzeröffnung ist - wie Sie bereits selbst festgestellt haben - zu zahlen. Sollten sich aus diesem laufenden Unterhalt Rückstände ergeben, dann kann der Gläubiger gem. § 89 Abs. 2 InsO die Zwangsvollstreckung betreiben in die Bezüge, die für andere Gläubiger nicht pfändbar sind. D.h. es wird eine Vollstreckung nach § 850d ZPO durchgeführt und die Pfändungsgrenzen von § 850c ZPO iVm der Pfändungstabelle können bzw. müssen unterschritten werden. Denn alles was nach § 850c ZPO pfändbar ist, bekommt der IV.

Frage 2

Ob Sie und ihre Ex-Partnerin wirklich eine GbR sind oder nur eine Bruchteilsgemeinschaft ist so die Frage. So oder so vollzieht sich die Auflösung derartiger Gesellschaften oder Gemeinschafter außerhalb der InsO. D.h. entweder wird ihr Anteil veräußert oder man leitet eine Teilungsversteigerung ein. Wenn eine Überbelastung vorliegt, dann erfolgt auch evtl. eine Freigabe.

Der IV wird auf jeden Fall die hälftige Miete kassieren. Darlehensraten wird er aber nicht mehr zahlen. Dementsprechend bleibt bei Ihrer Ex-Partnerin auf jeden Fall ein Delta, was diese irgendwie selbst aufbringen muss. Vielleicht hat dann die Ex-Partnerin Interesse Ihren Anteil zu übernehmen.
Gespeichert
 
 

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