Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: paradox66 am 24. Februar 2010, 16:22:41
-
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage an Sie.
Wenn jemandem noch Unterhaltszahlungen aus den Jahren 1994-1996 zustehen der aber noch in der Privat Insolvens ist, darf er diese
Zahlung für seine Kinder Sparen?
Oder wird das Geld vom Insolvensverwalter sofort einkalkuliert?
Vielen Dank für die Antworten
paradox66
-
Die ausstehende Summe müssten Sie hierzu ersteinmal einklagen...sofen Sie das noch können....sieht m.E. nach Verjährung aus...,
Unterhaltszahlung ist nicht pfändbar da ja für das Kind angedacht
-
Hallo und vielen Dank für die Antwort,
der Titel ist noch nicht verjährt.
Die Person, die den Titel hat, ist heute erwachsen und in der Insolvenz. Das Unterhaltsgeld stand Ihm als Kind zu, hat es aber nicht vom Vater bekommen.
Darauf hin hat die Mutter einen Titel gegen den Vater erwirken können.
Kann die Person dann die noch ausstehenden Unterhaltszahlungen bekommen ohne das der Insolvensverwalter es weg holt?
z.B.
Er hat noch einen Anspruch von 5000 € Unterhaltsgeld.
Darf er dieses Geld für seine Kinder auf Kindersparbüchern weiter verteilen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
-
Wie ich Eingangs schon erwähnte ist Unterhalt nicht pfändbar.....auch nicht wenn er auf einmal gezahlt wird.
Sollte natürlich auch als Unterhalt eindeutig zu erkennen sein.
-
Ich würde meinen, dass die offene Forderung schon mal im Insoantrag stehen müßte.
Dann läge es am IV/TH den Titel einzuklagen und umzusetzen.