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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Unterlagen vom Insolvenzverwalter  (Gelesen 3314 mal)

Seibl2011

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Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« am: 04. September 2011, 18:23:35 »

Hallo,

ich habe massive Probleme mit meinem Insolvenzverwalter u.a. bekomme ich keine Informationen von Ihm

zuzm Beispiel den Prüfbericht am 18.08 war Prüfungstermin bis dato trotz schriftlicher Anfrage von Ihm nichts

Insolvenztabelle bist dato nichts, auch vom Insolvenzgericht trotz schriftlicher Anfrage nichts

Ist das zulässig, bzw  an wen mus ich mich wenden um an die Informationen zu kommen.

Mercy für alle die helfen

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Insoman

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Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 04. September 2011, 20:09:36 »

Sie können auf der Geschäftsstelle des Gerichts Einsicht in die Tabelle nehmen..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

makro

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Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 04. September 2011, 20:22:45 »

ich hab auch nie ne Insolvenztabelle oder Prüfungberichte vom IV erhalten. Ich bin, immer wenn was in www.insolvenzbekanntmachungen.de zu sehen war bin ich zum Gericht und habe mir Kopien geben lassen. Lt. dem Rechtspfleger wäre ich einer der wenigen die das machen. Verfahren ist beendet, im Dezember ist Halbzeit!
« Letzte Änderung: 04. September 2011, 22:40:39 von makro »
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Seibl2011

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Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 04. September 2011, 20:46:51 »

Mercy
Insomann; ich war 2 mal auf der Geschäftsstelle und habe auch schriflich drum gebeten, lt. einer Justizsekretärin war die Insolvenztabelle nicht freigegeben bzw( ... alles was freigegeben war, haben Sie erhalten...; telefonisch vor Zeugen, nachdem Sie nochmal Rücksprache mit dem Rechtspfleger genommen hatte) und wurde mir deshalb nicht kopiert/zugeschickt; das ich Einsicht nehmen könnte darüber wurde ich nicht informiert.

Makro; ich finde unter dem Aktemzeichen nur das das Verfahren eröffnet wurde

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horstkevin

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Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 05. September 2011, 10:21:48 »

soweit ich das verstanden habe, schickt das Gericht von sich aus die Tabelle nur an den Schuldner, wenn im schriftlichen Verfahren eine vbuH angemeldet wurde bzw. wohl teilweise auch wenn Forderungen bestritten sind. Ansonsten kann Einsicht bei Gericht genommen werden. Der Termin ab wann das spätestens möglich ist, steht im Eröffnungsbescheid.
Der TH/IV muss von sich aus an den Schuldner direkt gar nichts verschicken. Es gibt wohl aber einige, die sowas trotzdem auf freiwilliger Basis machen.
Falls ich mich irre, bitte ich um Korrektur.
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tomwr

Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #5 am: 08. September 2011, 15:45:05 »

Makro; ich finde unter dem Aktemzeichen nur das das Verfahren eröffnet wurde

Im Eröffnungsbeschluss wird in aller Regel auch der Prüfungstermin für die Forderungen genannt sowie eine Frist zur Anmeldung der Forderungen durch die Gläubiger.

Zitat
§ 29 Terminbestimmungen
(1) Im Eröffnungsbeschluß bestimmt das Insolvenzgericht Termine für:

1. eine Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Insolvenzverfahrens beschlossen wird (Berichtstermin); der Termin soll nicht über sechs Wochen und darf nicht über drei Monate hinaus angesetzt werden;

2. eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin); der Zeitraum zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin soll mindestens eine Woche und höchstens zwei Monate betragen.

(2) Die Termine können verbunden werden.
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Seibl2011

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Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #6 am: 08. September 2011, 18:07:53 »

Mercy tomwr

wie ich schon Eingangs geschrieben habe, war Gläubigerversammlung am 18.08.2011 ich hab am 02.09.2011 nach mehreren schriftlichen und persönlichen Anfragen das Protokoll sowie den Sachstandsbericht jedoch ohne Anlagen und ohne Insolvenztabelle bekomme.

Der Sachstandsbericht ist das Papier nicht wert auf dem er steht,auch die Aufstellung der Aktiva und Passiva ( Quote zwar über 100 %) ist jenseits von gut und böse.
Um konkret dagegen vorgehen zu können, benötige ich  die Anlagen zum Bericht sowie die Insolvenztabelle, diese werden mir bis dato vorenthalten auch im Internet unter Aktenzeichen  nicht verfügbar, von mir und mehreren Zeugen immer wieder probiert.

mit freundlichen Grüßen S
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Der_Alte

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Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #7 am: 08. September 2011, 18:23:22 »

Ich verstehe immer noch nicht, was Sie mit den Unterlagen wollen. Sie schreiben davon, dass Sie dagegen vorgehen möchten. Wie meinen Sie das? Der Schuldner ist im Insolvenzverfahren nur sehr eingeschränkt handlungsfähig; eine Korrektur der Tabelle wird Ihnen nicht gelingen, denn der Schuldner kann zwar Widerspruch gegen die angemeldeten Forderungen im Schlusstermin erheben, eine Bindungswirkung entfaltet das nicht.
An der Gläubigerversammlung hätten Sie teilnehmen können, aber auch da haben Sie nicht zu melden. Ich empfehle die §§ 74 ff InsO nachzulesen.
Akteneinsicht besteht nach § 299 ZPO für die Insolvenzakte. Nur was dort enthalten ist kann auch eingesehen werden. Welche Unterlagen der Insolvenzverwalter hat und ggf. den Gläubigern vorlegt, entzieht sich dem Wissen und der Einsichtsmöglichkeit des Schuldners.
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Seibl2011

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Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #8 am: 08. September 2011, 18:34:40 »

Der Alte;

Mercy

ich möchte für mich Klarheit und um alles mit einem Anwalt meines Vertrauens durchsprechen zu können.  ich werde versuchen mich schlau zu machen, vielleicht kannst Du mir aber auf die Schnelle weiterhelfen,  gehört die Insolvenztabelle in die Insolvenzakte?

mit freundlichem Gruß S   
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Der_Alte

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Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #9 am: 08. September 2011, 18:40:42 »

Die Tabelle gehört nach dem Prüfungstermin zur Insolvenzakte (§ 174 ff. InsO)
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Seibl2011

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Re: Unterlagen vom Insolvenzverwalter
« Antwort #10 am: 08. September 2011, 18:46:19 »

Mercy für die schnelle Antwort

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