Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Rikishi am 20. Oktober 2009, 13:31:07
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Hallo Gemeinde,
ich habe hier schon öfter im Forum gelesen, dass bei manchen Fragen anderer Mitglieder/User gefragt wird, ob es sich bei ihren Verfahren um ein IN- oder IK-Aktenzeichen handelt. Ich nehme mal an, dass IK = Privatinso und IN = Regelinso ist, oder liege ich da falsch? Ich selbst bin in der Regelinso und habe ein IN. Worin liegt denn der gravierende Unterschied, wenn das Verfahren eröffnet wurde? Ok, einmal heißt der Insolvenzverwalter TH und einmal IV. Aber sonst?
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Richtig - für das IK = Verbraucherinsolvenzverfahren = Schuldner ist natürliche Person(§ 304 ff InsO), benötigt man einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.
Personen, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben fallen in die Regelinsolvenz IN. Hier ist kein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan vorgeschrieben.