Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zebra am 07. Mai 2009, 23:27:07

Titel: Urlaub
Beitrag von: zebra am 07. Mai 2009, 23:27:07
Hallo,zusammen! Habe anfang April eröffnet und könnte jetzt für 2 Wochen Freunde besuchen,sodas ich dann nicht auf Abruf Termine beim Treuhänder wahrnehmen könnte.Welche Erfahrung habt ihr gemacht,wenn Ihr Euch für eine gewisse Zeit ,,abgemeldet´´habt-und wie begründet man das am besten.Eins ist klar,diese Phase gerade am Anfang zermürbt ganz schön.Da ist man für jede Einladung und Abwechslung dankbar.Danke Euch!!!
Titel: Re: Urlaub
Beitrag von: paps am 08. Mai 2009, 17:38:30
Es spricht nichts dagegen.
Wenn Sie eine Vertrauensperson haben, die nach der Post schaut, ist doch alles o.k.
Titel: Re: Urlaub
Beitrag von: zebra am 08. Mai 2009, 21:19:15
Vielen  Dank Paps,da fällt mir bestimmt jemand ein.Bisher habe ich auch wirklich immer sofort auf alles reagiert.Könnte mich dann telefonisch wenigstens melden.Falls ein Termin ausgemacht werden müsste,darf man das dann mal ein bisschen rauszögern,bis ich wieder da bin? Der TH weiss ja natürlich auch,das ich normalerweise im Schichtdienst arbeite.Nur das ich Urlaub habe,weiss er natürlich nicht.Ich bin noch sehr ängstlich,weil alles so frisch ist.Man  will nichts falsch machen.MfG
Titel: Re: Urlaub
Beitrag von: paps am 09. Mai 2009, 19:30:11
Sie dürfen Urlaub machen. Der IV ist zwar Vermögensverwalter aber nicht ihr Vormund. :nono: