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Autor Thema: Urlaub anmelden?  (Gelesen 2631 mal)

wasser88

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Urlaub anmelden?
« am: 09. September 2014, 16:07:14 »

PI 2013 eröffnet

Hallo,

ich habe eine Frage:

Muss ich den Treuhänder darüber informieren, dass ich im Januar/Februar (52 Tage) im nicht europ. Ausland sein werde (habe ein Zeitsparkonto und einen Monat Zeit angespart, anschließend soll der Jahresurlaub genommen werden. Die Reise hat mir mein Bruder geschenkt und diese kann nicht mit einem Geldwert storniert werden. (kann also der Masse nicht zugeführt werden) Mein Gehalt, sprich Lohnpfändung, läuft in dieser Zeit weiter.

Nun weiß ich auch nicht, wie das mit den Impfungen ist, die Krankenkasse erstattet mir die im Voraus geleisteten Beträge auf mein Konto; gehört diese Summe dann dem TH als Guthaben. Oder kann ich, da ich ja in Vorleistung gegangen bin, meine Ansprüche geltend machen?

Bin für eine Aufklärung dankbar...
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eidechse

Re: Urlaub anmelden?
« Antwort #1 am: 10. September 2014, 12:55:25 »

Was man bei längeren Auslandsaufenthalten immer berücksichtigen muss, ist dass Post vom Gericht oder TH eingeht, die innerhalb in der Abwesenheit ablaufender Fristen bearbeitet werden muss. Man sollte daher zumindest darauf achten, dass man jemanden vor Ort hat, der regelmäßig den Briefkasten leert und sich die Post auch ansieht.

Mit Sicherheit schadet es auch nicht, den TH über die Abwesenheit zu informieren. Evtl. nimmt er darauf Rücksicht, muss es aber nicht.

Die Erstattungen der Krankenkasse sind einmalige Leistungen, die m.E. auch noch zweckgebunden sind. Sie dürften daher nicht pfändbar sein, was den Direktanspruch gegen die Krankenkasse betrifft. Werden sie dem Konto gutgeschrieben und es handelt sich um ein P-Konto, dann werden diese Beträge nicht automatisch bei der Berechnung des auszukehrenden über der Freigrenze liegenden Betrages ausgenommen. Droht durch diese Erstattungen die Überschreitung der Freigrenze muss man vorher aktiv werden.
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wasser88

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Re: Urlaub anmelden?
« Antwort #2 am: 10. September 2014, 21:58:10 »

Vielen Dank für die Antwort.

Ja, zum Glück habe ich jemanden der sich um die Post kümmert.

Ich habe große Bedenken den TH über die Reise zu informieren, da ich nicht sicher bin, ob er etwas dagegen haben könnte....Deshalb war mir die Rechtsgrundlage wichtig.

Noch einmal vielen Dank für die Antwort, wenn ich es richtig verstanden habe, bin ich nicht verpflichtet ihn über eine längere Abwesenheit oder Urlaub in Kenntnis zu setzen..
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eidechse

Re: Urlaub anmelden?
« Antwort #3 am: 11. September 2014, 10:38:41 »

Eine derartige spezielle Verpflichtung gibt es in der InsO meines Wissens nicht. Einzig die allgemeinen Auskunfts- und Mitwirkungpflichten könnte man heranziehen. Wenn aber gewährleistet ist, dass man diesen auch trotz Abwesenheit nachkommt, dürfte alles ok sein.
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wasser88

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Re: Urlaub anmelden?
« Antwort #4 am: 11. September 2014, 10:49:01 »

Vielen Dank!
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