Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schnitzel am 26. September 2011, 11:39:53
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Hallo :cheesy:
ich möchte in den Ferien mit meiner Familie (zahlt mein Mann, er ist nicht im IN) ein paar Tage wegfahren. Muss ich das dem IV mitteilen?
Und dann hätte ich noch eine Frage:
Ich habe vor 2 Wochen ein Nebengewerbe (Schmuckgestaltung und Verkauf) angemeldet. Dies habe ich schon dem IV per email mitgeteilt. Dies war mit Ihm schon im Vorfeld besprochen und er will mir das Gewerbe freigeben. Verkauft habe ich noch nichts, da der IV bzw. dessen Mitarbeiter sich nicht gemeldet hat. Muss ich das Nebengewerbe noch beim Gericht melden?
Danke schonmal für Eure Hilfe
LG Schnitzel
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ich möchte in den Ferien mit meiner Familie (zahlt mein Mann, er ist nicht im IN) ein paar Tage wegfahren. Muss ich das dem IV mitteilen?
- Falls Sie Vorhaben auch wiederzukommen, brauchen Sie dem IV nichts mitzuteilen ;-)
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Obwohls manchmal verlockend wäre... einfach abhauen geht nicht
Und wie siehts mit dem Nebengewerbe aus? Muss ich das zusätzlich noch dem Gericht melden? Und kann ich eigentlich schon verkaufen, obwohl ich die Freigabe noch nicht habe? Da wäre ja dann der Gewinn vollständig an den IV zu überweisen, oder?
LG Schnitzel